Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 5 Jahrgang = Jahr (1847) 5607 (1846)
- Date
- 1846-01-01
- Page
- Seite 67 (sequence 96)
- Language
- German
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Juden in Ungarn. 67 Uebelstände zum Vorschein kamen; so ist es nicht zu verwundern, daß häufig dieselben Anordnungen sich in verschiedenen Ländern wiederholen, wiewol nur in den wenigsten Fällen angenommen werden kann, daß die Bestimmungen deS einen Gesetzgebers dem andern bekannt gewesen wären. Was nun namentlich den von uns mitgetheilten Freibrief des vierten Bela anbelangt, so ist derselbe säst ganz übereinstimmend mit dem Freibriefe Herzogs Friedrichs des Streitbaren (vollständig abgedruckt in den: Werke „die Juden in Oesterreich" (Leipzig 1842 ) 1. Theil S. 35 — 44), und unterscheidet sich von demselben nur in zwei Bestimmungen (§. 5 und §. 7) welche in der österreichischen Urkunde nicht vorkonunen. ') Fassen wir den Inhalt des Bela'schen Freibriefes näher ins Auge, so überzeugen wir uns, daß die Juden zur Zeit König Bela's des Vierten noch immer fähig und berechtigt waren, Häuser und liegende Güter zu besitzen (§. 20), daß ihre Häuser von der Hospitalität befreit waren (das.), und daß ihnen auch die Nutznießung verpfändeter adeliger Güter gestattet war (8- 25.) Von einer Beschränkung des Wohnrechtes ist eben so wenig die Rede, als von einer Ausschließung aus den Bezirken, wo Bergbau betrieben wird. Nicht nur ihre Person stand unter dem Schutze des Königs (8- ^rh 15), sondern auch ihre Svnagogen waren gegen Rohheit und Wiltkühr gesichert (8. 18.). und ihre religiösen Überzeugungen und Einrichtungen wurden mit etitcv Milde geschont, die um so mehr gewürdigt zu werden verdient, als noch heutzutage mancher obrigkeitliche Fiskal (Justitiar) die Juden zwingt, am Sabbath gerichtliche Eide abzulegen, wahrend unter König B e l a der Jude am Sabbathe nicht vor Gericht gefordert werden durfte (§. 5). Ueberhaupt erscheinen alle Bestimmungen dieser Urkunde ') Die Bestimmung M § 5, — das Erscheinen vor Gericht an Feiertagen betreffend, — findet sich jedoch am Schlüße des Freibriefes Kaiser R u d o l p h s von Ha b s b u r g vom 4 Mar; 1277 ls. Y in Oesterreich J S. 70.)