Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 5 Jahrgang = Jahr (1847) 5607 (1846)
- Date
- 1846-01-01
- Page
- Seite 21 (sequence 51)
- Language
- German
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das Jahr 1845 21 mit sich führe, angewendet werde. Was tonne wohl sinnloser, was nachtheiliger für den Staat, und zugleich ungerechter für die Betheiligten sein, als daß mehreren der respeetabelsten Männer Englands, die das Amt eines Sheriffs bekleideten, und in mehreren Grafschaften Magistrate waren, obgleich in andern ausgeschlossen, nicht sollten Aldermänner werden, wenn ihre Mitbürger sie dazu erwählten? Ausschließungen könnten überhaupt nur durch das dringendste Sicherheitsbedürfniß des Staates entschuldigt werden. (Hört!) Des edlen und gelehrten Lords Bill schiene ihm (obgleich nicht weiter gehend, als die früher erwähnten) genau und streng dem gegenwärtig geschilderten Fall angepaßt, und mit Vergnügen sehe er, nach der Erklärung des ehrwürdigen Prälaten, daß die Bill einstimmig voll den Lords werde genehmiget werden. (Hört! Hört!) Lord Brougham freuete sich, daß sein edlerund gelehrter Freund diese Bill eingebracht habe. Es begeistere ihn, zu denken, daß sich in diesem Hause nicht eine einzige Stimme dagegen erhebe, und daß sie auch in dem anderen Hause durchgehen werde, welches schon früher eine Bill desselben Inhalts, von großer Majorität'unterstützt, an dies Haus gesandt habe. Einige mögen vielleicht bezweifeln, ob diese Bill weit genug gehe, er aber sei der Meinung, daß sein edler und gelehrter Freund sehr weise gehandelt, seinen Antrag für jetzt zu beschränken, obgleich er hoffe, sie würden Allesammt den Tag erleben, wo bezüglich der Juden liberalere Maßregeln angenommen werden würden. Die gegenwärtige zeuge indeß nach seiner Meinung von praktischer Klugheit, und sei höchst politisch und wirksam; denn es sei allerdings ein großer Unterschied vorhanden zwischen den übrigen Unfähigkeiten der Juden und der hier fraglichen Jnkohärenz, welche ungefähr das enthalte, als ob das Parlament den Juden gestatte, Grafschaften zu repräsentiren, aber keine Städte oder Dörfer. Gern ergreife er die Gelegenheit der ihm bekannten großen Mildthätigkeit der hier betheiligten achtbaren Klasse zu erwähnen» Wo und wann Hülse verlangt werde von ihren Geldmitteln, von ihrer liebevollen und erleuchteten Gewerbsthätigkeit, um weise und nützliche Gegenstände zu befördern, so bemerke man bei ihnen nie mißgünstige Unterscheidungen, obgleich Keiner von