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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1846-01-01 · 5 Jahrgang = Jahr (1847) 5607 (1846) · p. Seite 15

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
5 Jahrgang = Jahr (1847) 5607 (1846)
Date
1846-01-01
Page
Seite 15 (sequence 45)
Language
German
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IRI
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das Jahr IS45. 15 gründlicher Verfechtung der Stabilität, vie Verdächtigung lmd Schmähung der Gegner zu seiner Aufgabe gemacht, sind ephemere Erscheinungen, die mehr aufstacheln als befestigen. Im Geiste der Unparteilichkeit, der uns beseelt, im Interesse der heiligen Angelegenheit, der wir alte angehören, wünschen nur in unserm nächsten „Rückblick" Wesentliches (und Gemesseneres, als Ausschließung, Verbannung, Wahlumtriebe und dergleichen) auch aus dem Sehooße dieser Ansicht berichten $it können. Wenden wir uns nun den sozialer: Verhältnissen der Israeliten, so zieht unsere freudige Aufmerksamkeit zuerst Großbritannien auf sich, welches in diesem Iabre einen bedeutenoen Schritt uut> in glänzender Weise gethan. Am 1. März brachte der Lordkanzler, also die toryistische Regierung selbst, eine Bill in das englische Oberhaus, um die bürgerliche Unfähigkeit der Inden zu Gemeinde - Aenuern zu eutsernen (Jevvish disabilities remowal bill). Sie wurde angenommen. Den 10. März trug der Lordkanzler aus die zweite Lesung an, wobei seine Aeußerungen und die darauf folgende kurze Debatte so charakteristisch sind, daß sie unserem „Rückblick" einverleibr werden müssen. Der Lordkanzler sprach; „Mylords, da ich keine bedeutende Opposition gegen diese Bill erwarte, so will ich Ihnen blos in der Kürze deren Motive auseinandersetzen.- Es sollen nämlich einige Unregelmäßigkeiten, Inkonsequenzen, und ich erlaube mir zu sagen, einige Absurditäten aufgehoben werden, die die Zulassung von Bekennern der jüdischen Religion zu Munizipalämtern in diesem Lande betreffen. Um mich verständlicher zu machen, muß ich vorher das Verhältniß dieser Individuen in Betreff verschiedener von der Krone abhängigen, sehr wichtigen Aemter verstehen. Es ist Ihnen wohlbekannt, daß ein Bekenner des Iudenthums zu den Friedensgerichten der Grafschaften gehört. Er kann das wichtige und sehr verantwortliche Amt eines Grafschafts - Magistrats bekleiden, imb viele Beispiele hiervon sind allgemein bekannt. Ich erwähne besonders, daß Sir- Moses M o n t e f i o r e gegenwärtig Friedensgerichtsrath der Einqports ist. Er ist zugleich Magistrat der Grafschaft Kent, und aus Antrag des Lordstatthalters der Grafschaft Middleser

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