Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 5 Jahrgang = Jahr (1847) 5607 (1846)
- Date
- 1846-01-01
- Page
- Seite IV (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 79% known words query
- IRI
…/2609281-3184084--1114-3185225- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
IV Bewegliche Festtage der Katholiken und Protestanten. Im Jahre 1846 Sonntag Septuagesima . . 8. Febr. Aschermittwoch . . . . 25. - Qstervollmond .... 11. April Ostergranze.10. - Ostersonntag . . . . 12. * Bittage . . . .18.19 29. Mai Himmelfahrtstag . . 21. - Pfingstsonntag . . . . 31. - Dreifaltigkeitsfest .... 7. Juni Frohnleichnahmsfest . . . 11. - Erster Adventsonntag . . .29. Nov. Zahl der Sonntage nach Epiphania 4 Sonn. Fastnacht - Sonntage sind . . 7 - Zahl der Sonntage nach Pfingsten 25 - Länge der Fastnacht ... 49 Tage Zwischen Weihnachten u. Ascherm. sind 64 - Neujahr fallt an einem . . Donnerst. Weihnacht fällt an einem . . Freitag Quatem.I. (Mittw. n. Invocj fallt am 4. März Quatem. II. (Mittw. n. Pfingstens 3. Juni Quatem. lll. (Mittw. n. Kreuzerhöh. - 16. Sept. Quatem. IV. (Mittw. n. Lucia) 16. Dezem 1847 31. Jan. 17. Febr. 31. März 39. - 4. April 10.11.12. Mai 13. 23. 30. 3. Juni 23. Nov. 8 Sonnt. 6 26 42 Tage 53 - Freitag Samstag 24. Feb. 26. Mai 15. Sept. 15. Dez. Gerichtsferien in Oesterreich. An Sonn- und gebotenen Feiertagen. Von Weihnachten bis zu heil. 3 Könige. Von Palmsonntag bis Ostermontag. Die drei Bittage' in der Kreuzwoche. In der Jrohnleichnahms - Octave. Norrna - Tage an welchen alle Schauspiele, Tänze, öffentliche Belustigungen im Kaiserthum Oesterreich untersagt sind. 'Am 17. Februar Aschermittwoch. >. März Maria Verkündigung. Palmsonntag, die Charwoche, bis iuclusivc Ostersonntag. Am 23. Mai: Pfingstsonntag. 'Am 3. Juni: Frohnleichnahmsf. Am 8. Sept. Maria Geburt. Am Tage Allerheiligen: jedoch Schauspiel in Wien. 2lm Festtage des h. Leopolds als des Landespalrons für die Provinz Niederösterreich, so wie die Festtage der Landespatrone in den übrigen Provinzen als Normatage gefeiert zu werden pflegen. An ten drei letzten Adventtagen. Am 26. Dezem. Weihnachtsrag-