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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1845-01-01 · 4 Jahrgang = Jahr 5606 (1845) · p. Seite 54

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
4 Jahrgang = Jahr 5606 (1845)
Date
1845-01-01
Page
Seite 54 (sequence 127)
Language
German
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54 Scaüstit' Der Israeliten Goto st e i u ( \a Groß-Kanischa ) stnv tüchtige Eantoren. Bemerkenswert!) ist es, das; die ungarische Iudenschaft noch nicht einen einzigen ungarischen (magyarischen) Dichter aufzuweisen hat; doch verdient hiebei auch bemerkt zu werden, daß die christliche Bevölkerung der Städte Ofen und Pest die Zahl der ungarischen Dichter noch nicht um einen einzigen vermehrt bat* *'). S. 9. <Jahl der ungarisch-jüdischen Gemeinden. Der Statistiker F e n v es versichert, in Ungarn vierhuudertundzehn Judengemeindeir zusammengezählt zu haben. Es ist hiebei zu bemerken, das; in neuerer Zeit in Folge der Freizügigkeit, die der 29. Artikel des Landtages v. I. 1840 gestattet, manche Gemeinde im Auslosen begriffen ist, während an manchem Orte, wie in Weißenburg und Oedenburg, neue Gemeinden im Entstehen sind **). $. io. Naöd inen. Die Nlabbinen werden von den Gemeinden ausgenommen, ohne daß die Behörden von ihrer Anstellung Notiz nähmen. Doch wird jeder angestellte Rabbine von der Behörde, z. B. rücksichtlich der Matrikelführung und bei Beeidungen, anerkannt. Wo Rabbinats-Koltegien bestehen, führt der -Rabbine herkömmlich den Titel Oberrabbiner. Nach F v n v e s' Berechnung kommt in Ungarn durchschnittlich aus je 589 jüdische Seelen Ein Rabbiner, während bei den Römischkarholischeu aus 9422, bei den Lutheranern auf 586 Seelen ein Seelsorger kommt. Eben derselbe Statistiker hält sich auch zu der Annahme berechtiget, das; die ungarisch-jüdische Geistlichkeit das ungarische Israel jährlich 82,000 fl. C. M. koste. Die Nothweudigkeit filosofischer und pädagogischer Studien für die Nabbinen wurde schon öfters ausgesprochen. Die Stäudetafel hat beim letztverflossenen Landtage sogar die Gründung eines Rabbiner-Seminars Emmerich V a ch o t im .v2„> S. 161. *v) Rücksichtlich des gesetzlichen Rechtsverhältnisses s. d. geschichtliche Darstellung.

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