Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 4 Jahrgang = Jahr 5606 (1845)
- Date
- 1845-01-01
- Page
- Seite 28 (sequence 102)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2609281-3184082--0903-3185013- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
28 Rückblick auf schränkend theils erweiternd abgeändert. Es wurde nämlich der erste Satz folgenderweise umgestaltet: „die Juden dürfen Fabriken, Handwerke und Handlungen — so lange die Zünfte nicht gesetzlich abgeschafft sind — unter denselben Verbindlichkeiten, die auch den Christen obliegen, eröffnen und betreiben. Die Zünfte dürfen dieselben jedoch unter keinem Vorwände und auf keine Weise daran verhindern, so wie die Stadtbehörden verpflichtet sind, alle etwaigen Mißbräuche zu verhürdern und zu beseitigen." Der zweite Theil erhielt die Erweiterung, daß anstatt „jene Künste und Wissenschaften, in deren Ausübung sie bis jetzt waren u. s. w." die Worte: „alte Künste und Wissenschaften" gesetzt wurde, worin auch die Advokatur, Apotheker und Jngenieurkunst, die bisher untersagt waren, einbegriffen sind). Der 5. Paragraph enthält die Bestimmungen hinsichtlich, der vom Auslande einwandernden Juden. Nach einiger Debatte über diesen Punkt, wurde beschlossen, daß die bezüglichen Bestimmungen dem allgemeinen „Gesetz über die Einwanderer," mit dessen Ausarbeitung ein Komitee beauftragt ist, einzuschalten *). Am 28. September ward nun der in der Circularsitzung, vom 7. September entworfene Gesetzartikel über die Juden in einer ständischen Neichstagssitzung mit der Modifikation angenommen „daß die Juden alle Künste und Wissenschaften, die Advokatur ausgenommen, ausüben dürfen." Der Repräsentationsvorschlag der ungarischen Ständetafel an Se. Majestät den Kaiser von Oesterreich als König von Ungarn lautet nun folgendermassen: Euer Majestät rc. rc. Die allgemeinen Rechte der Menschheit und die ewige Gerechtigkeit verlangen es mit lauter Stimme, und aufs Drin- *) In der folgenden Sitzung kam noch ein Gesetz über eine Rabbinerschule in Vorschlag, da aber von diesem nichts realifirt wird, so übergehen wir es hier noch bis auf Weiteres.