Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 4 Jahrgang = Jahr 5606 (1845)
- Date
- 1845-01-01
- Page
- Seite 8 (sequence 82)
- Language
- German
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8 Rückblick auf geben wir hier nur eilt Referat, auf die Protokolle der Versqmmlung sich stützend. In vier Sitzungen wurden die Statuten der Versammlung berathen, deren bedeutsamste Paragraphe folgende sind: 8- 1. Die Rabbiner-Versammlungen haben den Zweck, gemeinschastlich sich über die Mittel zu berathen, wodurch die (Krhallung und Fortbildung des Judenthums und die Belebung des religiösen Simres bewirkt werden könne. 8- 2. An derselben hat das Recht Theil zu nehmen, jeder Rabbiner, Rabbinatsverweser und jeder mit dem regelmäßigen Predigtamte Betrauere. 83 ׳. Dieselben sollen für die nächste Zeit alljährlich an einem Orte und zu einer Zeit stattfinden, die je von der vorhergehenden Versammlung bestimmt worden. 8- 7. Gegenstände der Berathnng der Versammlung bilden Anträge, die dem Zwecke der Versammlung entsprechend auf die Erhaltung und Fortbildung des Judenthums und die Belebung des religiösen Sinnes von Einfluß sind. 8- 11. Die Beschlüsse der Versammlung legen Denen, welche dafür gestimmt haben, die moralische Verbindlichkeit auf, so weit Verhältnisse und Umstände es möglich machen und ihre Kräfte reichen, sie in ihren respectiven Wirkungskreisen zu verwirklichen. In der fünften Sitzung wurde der Versammlung die Svnagogen-Orvnung des Großherzogthums Meklenburg-Schwerin mit dem Anträge vorgelegt. ״Eine hochwürdige Rabbiner-Versammlung wolle die Synagogen-Ordnung des Großherzogthums Meklenburg-Schwerin prüfen und dahin begutachten, daß dieselbe dem jüdischen Glauben und Ritus gemäß sei, und daß jeder rechtgläubige Jude an dem nach dieser Svnagogen-Ordnung abzuhaltenden Gottesdienst Theil nehmen darf." Mit Majorität von 20 gegen 5 Stimmen wurde dieser Antrag bejahend entschieden.