Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 2. Jahrgang = Jahr 5604 (1843-1844) (1843)
- Date
- 1843-01-01
- Page
- Seite 40 (sequence 41)
- Language
- German
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40 Rückblick auf zäunung annehmen zu dürfen, welche der Maire vorschlagt, da sie den Friedhof nicht genügend vor dem Einbrüche der Thiere schützen würde, und außerdem die Jnkonvenienz hätte, einen Unterschied zwischen den verschiedenen Gottesäckern zu machen, der weder in unseren Sitten, noch in den Absichten des Stadtraths läge. Die Einschließung des israel. Gottesackers, nach der Art, wie bei den übrigen Gottesäckern, würde nach dem Voranschlag, der uns vorgelegr worden, eine Summe von 4900 Fr. (1306 % Rtht.) kosten. Wir schlagen vor, diese letztere Summe zu votiren. „Sitzung vom 25. Februar 1842. — Der Stadtrach nimmt die Bemerkungen der Budgetkommission an, eröffnet einen Kredit von 4900 Fr. und bestimmt, daß die Einschließung des israel. Gottesackers der der anderen Gottesäcker ganz gleich ausgeführt werde." — Eine ganz eigene Erscheinung bietet das politische Verhältniß der Juden in der Schweiz dar. Sieht man, welche freie Grundsätze namentlich die Verfassungen der regenerirren Kantone aufstellen, wie diese Grundsätze im Leben unverkümmert und ungeschmälert ausgeübt werden, so muß befremden, warurn gerade noch gegen die Juden die von mittelalterlicher Intoleranz strotzenden Gesetze statt haben. Beweise hiefür hat die Schweiz auch im verstoßenen Jahre gegeben. So hat der Staatsrath von Gens eine Petition der zahlreichen Juden Genfs, in der Stadt ihren Gottesdienst halten zu dürfen, abgewiesen (!l) — Zum fünften Male nun hat die Gemeinde Lengenau eine Vorstellung um Verbesserung ihrer drückenden Lage an den Ar gau'sch en großen Rath gerichtet, welcher den kleinen Rath beauftragt, die jetzt bestehenden Verhältnisse der Juden zum Staate zu revidiren und zeitgemäße Vorschläge darüber zu hinterbringen. Doch müssen wir hier bemerken, daß im Aargau ein sehr wohlthätiges Schulgesetz vom Staate für die Israeliten scholl 1830 erlassen, und ein Staatsbeitrag zu der Lehrerbesoldung