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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1843-01-01 · 2. Jahrgang = Jahr 5604 (1843-1844) (1843) · p. Seite 28

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
2. Jahrgang = Jahr 5604 (1843-1844) (1843)
Date
1843-01-01
Page
Seite 28 (sequence 29)
Language
German
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28 Rückblick auf nett die schriftliche Erklärung zukommen lasse, daß, wie die Niederländer im Allgemeinen sich durch ihren ruhigen Charakter und ihre treue Anhänglichkeit an Vaterland und König auszeichnen, ebenso diejenigen unrer den Niederländern, welche die jüdische Religion bekennen, sich dadurch ehrenvoll unterschieden haben. In den letzten Jahren gab es in diesem Lande Gelegenheiten genug, Beweise von Patriotismus und Bürgertreue zu geben. Die Juden haben sich ihrerseits auf eine Weise darin betragen, die gleicher Weise ihr Herz und ihren Geist ehrt. Deshalb sind sie auch in unserem Vaterlande allgemein als gute Bürger anerkannt und betrachtet. Die Regierung ehrt sie als solche gern, und persönlich empfinde ich ein wahrhaftes Vergnügen, daß Ihr Wunsch mir die Gelegenheit gibt, dieses Zeugniß zu Gunsten einer zahlreichen und achtungswerthen Klaffe von Niederländern abzugeben. Der Justizminister.' Van Haal. IV. Schreiben des Kriegsministers. Der General-Direktor des Krieges erklärt durch Gegenwärtiges auf Verlangen des Herrn S. P. Lipman, Ritters des niederländischen Löwenordens und Advokaten zu Amsterdam : daß nicht allein auf Grund der Anordnungen des Grundgesetzes des Königreiches und der Gesetze über die Narionalmiliz, die Israeliten dieses Landes ihre militärischen Verbindlichkeiten mit derselben Treue erfüllen, wie alle anderen Bewohner des Königreichs, sondern daß sie auch sehr häufig freiwillige Dienste nehmen, so daß es letzterer Art gegenwärtig in aktivem Dienste Offiziere und viele Unteroffiziere und Militärs untern Ranges in den verschiedenen Korps der Armee, so wie auch Militärärzte, sowohl in den Niederlanden als auch in Ost-und West-Indien gibt; daß sie sich stets gut und lobenswerrh in ihrem verschiedenen Rang und Aemrern betragen, ohne jemals Ursache zu mehreren Klagen oder

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