Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Zweite Folge - dritter Jahrgang 5628 (1867-1868) (1868)
- Date
- 1868-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 376)
- Language
- German
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Die Kaiser!. König!, prim!. Mrsicherungs- W Kesellfchaft Ocherreichischer Phömr in Wie«, mit einem Gewührleistungsfonde von fünf Millionen Guiden öfierr. Währ., beehrt sich dem P. T. Publikum hiermit bekannt zu geben, daß sie das Feld ihrer Operationen seit 1. Juli 1'866 um die vermehrt hat und zu den billigsten Prämien und co ul an testen Bedingungen Versicherungen . . ailf dAfl I,AliAfK!fall un^ ohne Antheil am Gewinn auf unbeuUL Us-U stimmte oder bestimmte Zeit (lebenslänglich, jedoch nie über das 90. Lebensjahr oder temporär), gegenseitige Versicherung von zwei Lebens- und Üeberlebens-Versicherungen; auf don ffrlAhotlCifalt tion Kapital, Aussteuer (insbesondere am UCH mit/UCllMail, für weibliche Kind er zur Sicherung einesHeiratsgutes zu empfehlen), Pensionen undLeibrenten leistet. Die Prämienzahlungen können jährlich, halbjährlich, vierteljährlich und selbst monatlich bewerkstelliget werden. SeifM zur einfachen Lebens-Herficherung: Die zu entrichtende Prämie zur Versicherung eines nach dem wann immer erfolgenden Ableben auszuzahlenden Capitals von 5000 fl. ö. W. beträgt im Beitritts-Alter von 30 Jahren 35 Jahren 40 Jahren 45 Jahren nur 26 fl. 50 kr. ö. W. 31 fl. ö. W. 36 fl. 50 kr. ö. W. 44 fl. 50 kr. ö. W. vierteljährlich, ohne Antheil am Gewinn, und nur 30 fl. 50 kr. ö. W. 36 fl. ö. W. 42 fl. 50 kr. ö.'W. 52 fl. ö. W. mit Antheilnahme am ganzen Reingewinn. Auch leistet die Gesellschaft zu festen und billig berechneten Prämien Versicherungen: L) gegen die Schäden, welche durch Feuer und Blitzschlag, sowie durch das dadurch veranlaßte Löschen und Niederreißen verursacht werden'; b) gegen Schäden durch Explosion der Dampkessel in Fabriken und durch Explosion des Leuchtgases veranlaßt; 6) gegen Schäden in Folge zufälligen Bruches der Spiegelgläser-in Magazinen, Niederlagen, Caffeehäusern u. s. w. d) gegen Schäden, welchen reisende Güter auf dem Transporte zu Wasser und zu Land ausgesetzt sind; e) gegen Schäden durch Hagelschlag. Die vorkommenden Schäden aller Art werden sogleich erhoben und die Bezahlung sofort veranlasst. Statuten und Prospecte werden unentgeltlich verabfolgt und jede Auskunft mit größter Bereitwilligkeit ertheilt im Direktions-Bureau, Stadt, Riemexgasse Nr. 2, im 1. Stock, sowie auch bei allen General-, Haupt- oder Special-Agenten der Gesellscha ft.