Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Zweite Folge - dritter Jahrgang 5628 (1867-1868) (1868)
- Date
- 1868-01-01
- Page
- Seite 201 (sequence 236)
- Language
- German
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201 sind mit der größten Ausführlichkeit und Genauigkeit festgesetzt. Eine derartige Wahlordnung wurde auf Auftrag des Kaisers Ferdinand I. vor dem Jahre 1578 in Prag ausgearbeitet. Noch wurde unter Menachem Krochmal im Jahre 1656 eine Versammlung (waad) in Kaniz und 1659 in Nikolsburg gehalten. Die 12 Beschlüsse der Letzteren sind noch vorhanden und der, daß Rabbiner unter keinem Vorwände und in keiner Weise ein Geschäft treiben darf, darunter der erheblichste. Ungefähr ein Jahr später starb der Landrabbiner, unter dessen Leitung die Judenheit Mährens eine so gute Organisation erhielt. 1663 starb auch der berühmte Sabbatai Kohen Rabbiner in Holleschau. Krochmals Nachfolger war Ahron Jakob ben Jecheskel Charif. Im Jahre 1665 präsidirte er in Kaniz einem Waad, der abermals 12 Statuten, theils Modifikationen der Wahlordnung, theils die Kompetenz der Landesältesten und a. dgl. betreffend, promuligirte. Außerdem, daß er von Autoren zur Approbation ihrer Werke aufgefordert wurde, ist nichts von ihm bekannt. Er starb in Nikolsburg am 26. Nisan 1671 und ist daselbst begraben. Menachem Krochmals Sohn,;Jehuda Arje Lob, wurde hierauf zum Landrabbiner erwählt. Obzwar er bei seinem Amtsantritte noch ziemlich jung war, so stand er doch bei seinen Zeitgenossen in hohem Ansehen. Autoren nahmen seine Mittheilungen in ihre Schriften auf oder erbaten sich seine Approbation. Er unterhielt eine ziemlich starke Schule und ist durch Glossen zu den Gutachten