Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Zweite Folge - dritter Jahrgang 5628 (1867-1868) (1868)
- Date
- 1868-01-01
- Page
- Seite 44 (sequence 79)
- Language
- German
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44 „Diesem Volk selbst wird es behagen, und zwar eben so wie dem Lande ersprießlich sein, wenn es wenigstens zum Theil von seinen Vorurtheilen gereinigt und den allgemeinen Begriffen anderer Menschen näher geführt wird. Durch folgende Anstalten dürste die Absicht am leichtesten erzielt werden. 1. Die Juden, die nicht den Ackerbau Pflegen, sollen allein in Städten und nicht auf dem Lande in Dörfern wohnen. Hierunter glaube ich das sicherste Mittel bestimmt zu haben , daß ihr gewohntes Mäckeln mit den Bauern alle ihre, obgleich nicht schriftlich, so doch unter der Hand treibenden Pachtungen von selbst aushören müssen, weil durch die Entfernung ihnen alle Gelegenheit dazu benommen ist, welche sie bei einem unter den Bauern gestatteten Aufenthalt allemal finden und nie ungenützt lassen werden, man möge noch so scharfe Gebote dawider festsetzen. 2. Der Jude, der sich nicht als Ackers-, Handels¬ oder Gewerbsmann ausweist, muß ohnnachsichtlich abgeschafft werden. Jede dieser Gassen der Menschen muß Fleiß anwenden, wenn sie sich erhalten will, mithin wirkt sie schon zum allgemeinen Nahrungsstand, wird folglich nutzbar, wie auf der anderen Seite bei der ohnvermeidlichen Widmung zu einer dieser Gassen der unter den Juden gewohnte Müssiggang, das betrügliche Schachern, Unterhandeln oder sogenannte Factoreien ohne allen Zwang von selbsten aufhören, auch aus der Natur der Sache alle Betteljuden ausgereinigt werden. 3. Juden, die nicht hausansäßig überhaupt, und auch bei, den Hausansäßigen alle übrigen, die nicht Hausväter