Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Zweite Folge, erster Jahrgang 5626 (1865-1866) (1866)
- Date
- 1866-01-01
- Page
- Seite 80 (sequence 150)
- Language
- German
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80 Es wurde ihnen daher das Privilegium ertheilt, daß. sie mit ihren Weibern und Kindern, Tochtermännern, Enkeln und Hausgesinde und alle die zu ihrem Dienste erforderlich waren, auf weitere 20 Jahre sich des kaiserl. Schutzes erfreuen sollten. Sie waren von der Zahlung der Schutz ordinari oder Extraordinari Steuer enthoben und wurden in den kais. Schutz und Schirm genommen. Samuel Oppenheim und seine Söhne konnten also während der 20 Jahre sowol in Wien als auch im römischen Reiche oder in anderen Erbkönigreichen, wo sich der Hofstaat befand, sammt allen Haus - ugd Brodgenossen und notwendigen Rossen, Vieh, Wägen und allen anderen Mobilien wohnen. Sie konnten in Wien eine Behausung, wo es ihnen am bequemsten war, wiethen oder kaufen^') darin ohne Gefahr, frei ihren jüdischen Ceremonien gemäß, leben und allen Handel und Wandel treiben. Wollten sie später außer Landes ziehen so waren sie enthoben Abzugsgelder zu zahlen oder von den mautbaren Sachen die Maulgebühr zu entrichten, sonst sollten sie unangefochten zu Wasser und zu Land frei passirt und repassirt werden. Wer Geldforderüngen an sie zu stellen hatte, konnte sie einzig und allein beim Hofgericht belangen. Wenn während, dieser 20 Jahre jemand von den Oppenheimern mit dem Tode abging, so ging dieser Schutzbrief aus ihre Erben über. Wie wir hinzufügen wollen, verlangte der Markgraf von Baden 5000 Ctr. Pulver und das Militär in Germersheim und Philippsburg war mit Mehl, Hafer, Schmatz re. zu versehen. *) Bekanntlich machte Oppenheim Gebrauch von dieser Conzeffion und kaufte ein Haus „am Peter" jetzt genannt: „zur Brieftaube."