Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- Zweite Folge, erster Jahrgang 5626 (1865-1866) (1866)
- Date
- 1866-01-01
- Page
- – (sequence 22)
- Language
- German
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4. Von Schuldverschreibungen, wenn sie nicht auf den Ueberbringer lauten. 5. Alle entgeltlichen Verträge über Dienstleistungen, welche nicht der Scala III. unterliegen. 6. Die Verträge über die Vermögens-Einlagen der Gesellschafter der Komanditgesellschaften auf Actien auf länger als 10 Jahren. 7. Die Verträge über die bedungenen Vermögens-Einlagen aller andern Gesellschaften. Anmerkung zu Scala III. Diese Scala findet Anwendung: 1. Bei Darleihensverträgen, von Schuldverschreibungen, wenn sie auf den Ueberbringer lauten. 2. Bei entgeltlichen Verträgen über Dienstleistungen. 3. Bei Gesellschaftsverträgen, welche länger als auf 10 Jahre abgeschlossen werden, bei bedungenen Vermögens-Einlagen, dann bei Koman- Urgesellschaften, auf Aktien auf länger als 10 Jahre, die Vermögens-Einlagen der Komanditisten. 4. Die Gewinnste beim Zahlen - Lotto. 5. Hoffnungskäufe beweglicher Sachen, worunter auch Kuxe begriffen sind. 6. Leibrentenverträge wenngegen die Leibrente bewegliche Sachen überlassen werden. 7. Kaufverträge, wenn die Sache beweglich ist. 8. Tauschverträge, wenn beide gegenseitig getauschten Sachen beweglich sind. 9. Lieferungsverträge, wenn sie sich als Verkäufe beweglicher Sachen Herausstellen. Andere fixe Gebühren. Karten, für ein Spiel . . Kalender, für ein Stück Zeitschriften des Auslandes 15 kr. öst. W Zeitschriften des Inlandes ......... 1 ״ ״ Ankündigungen, stempelpflichtige von nicht mehr als 180 W. Quad. Zoll.1 ״ über 180 Quad. Zoll.2 ״ ״ Jnseratgebühren einer stempelpflichtigen Ankündigung in einer inländischen Zeitschrift jedesmal . . .' 30 ״ ״