Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 277)
- Language
- German
- Belongs to
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III. Das castilianische Uabbinat. D. Meir Alguades und D. Abraham Benveniste. Die neueste Zeit, welche überall das Bestreben zeigt, die früheren Verhältnisse denen der Gegenwart anzupassen und Analogien zwischen dem Mittelalrer und der Neuzeit oft irgend einer Tendenz zu Gefallen da aufzusuchen, wo sie gar nicht zu finden sind, hat, vielleicht auch aus Furcht vor der jetzt gemiedenen Hierarchie, das Vorhandensein von officiellen Großrabbinern, Oberrabbinern oder Hofrabbinern geradezu in Abrede gestellt. Ob es im deutschen Reiche solche von den Regenten eingesetzte Oberrabbiner gegeben hat oder nicht, wollen wir hier nicht untersuchen, so viel ist gewiß, daß in den romanischen Staaten, in Portugal, Castilien, Navarra königliche Oberrabiner existirten. Sie waren die Vermittler zwischen den Gemeinden und dem Staate, gewissermaßen Kronbeamte, und als solche stets hevorragende Persönlichkeiten. Aehnlich der Stellung des Ober- oder Großrabbiners in Portugal war die des Hofrabbiners (Rad de la Corte)1 2) in Castilien, nur war die Jurisdiciion des letztern nicht so ausgedehnt wie die seines Collegen in Portugal. Er führte die Aufsicht über die öffentlichen Schulen, über die Cultus-, zum Theil auch über die Gemeindebeamten; er hatte in gewissen Fällen die 1) Ueber das Rabbinatswesen in Portugal, vgl. meine Geschichte der Juden in Portugal, 8 ff. 2) Diese Bezeichnung tritt in unserm Statute zum ersten Male auf.