Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 255)
- Language
- German
- Belongs to
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257 Ferneres der Aufschlag bey dem Saltz. Tantz Impost. Die Interessen von Superrogatis nebst deme was denen damnificatis dennoch ausständig ist, jedoch ohne Einreichung der Recrouten und Rimonta-Conification. also hätte der ordinari-Oontriduent zu Versteuern. 400,000 - 35,000 — 91,575 — 3,866,109 42 Facit 6,073,418 54 iy2 Nun ist zwar die neue Ansässigkeit in dem Königreiche Böheimb auf 52,750 Angl. ausgefallen und wäre allerdings dieses Quantum deren Angesessenen pro divisore zu nehmen falls die sich bereits häuffig ergebende reciami nicht darweisen thätten, was einen grosien Abfall diese in dem quanto nach sich ziehen würden, mithin his Stantibus der Verläßliche divisor auch nicht wohl. Auf mehr als 50,000 Angl. genommen werden kan, und fallet solchen nach aus einen Angesessenen in Extraordinario. 32 24 — In ordinario. 77 19 5 Und bei denen Königl. und Erivat Städten, so das ordinarium und Extraordinarium zugleich zu zahlen haben. 109 43 5 IV. 17