Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1869
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1869-01-01
- Page
- – (sequence 223)
- Language
- German
- Belongs to
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225 Als Steuer hatten später die böhmischen Juden 216000 *) und die mährischen 87700 Fl., ohne die Ein- und Auslaßgebühren in Brünn und Olmütz, jährlich zu bezahlen, die aber hernach durch außerordentliche Zuschläge vermehrt wurde. (Bekanntlich hatten die böhmischen Juden im Jahre 1846 eine Steuerablösung zu Wege gebracht. Der Reichstag hob in seiner Sitzung, am 5. October 1848 sämmtliche Judensteuern in Oesterreich auf.) Noch aber war manches für die nach Prag wiederkehrenden Juden zu regeln. Zunächst war die Jurisdiction festzustellen. Ein Erlaß, gezeichnet von Franz, als Mitregent, vom 24. Sept. 1748, verfügte in der Beziehung: „Hinsichtlich der nun wieder durch 10 Jahre zu duldenden Präger Juden soll das Judiciale sowol in der ersten, als in der zweiten Instanz bey den vor ihrer beschlossenen Abschaffung bestanden laufe gelassen werden." Die Rabbinatsgerichte, wie sie früher bestanden, wurden daher aufrecht erhalten. Ueber die Bedeutung und die Wirksamkeit derselben werden wir an einem andern Orte berichten. Wie bekannt ist, bestanden dieselben in Oesterreich bis zum Jahre 1784, wo sie unter Kaiser Joseph II. aufgehoben wurden. Schließlich erfloß noch ein Decret, welches bestimmte, welche Judenangelegenheiten dem Camerale und welche der Statthalterei zufallen sollen. Ein Jahrhundert später im Jahre 1848 waren die Juden in Oestereich nicht mehr Kammerknechte, nicht mehr Tolerirte — sie wurden österreichische Bürger. Gerne fügen wir auch hinzu, . daß die Kaiserin in späteren Jahren den Juden günstiger war. 1) In der That zahlten die Juden im Monat November 1748 schon die auferlegte Steuer und zwar für den laufenden Monap 17583 Fl. 20 Kr. IV. 15