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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1862-01-01 · Heft 1 · page 168

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1862
Issue
Heft 1
Date
1862-01-01
Page
– (sequence 168)
Language
German
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170 hätte das Verhältniß von 25 :1 einen etwa 11% mal, und das von 24: 1 einen ziemlich 12f mal höheren Goldwerth constatirt. Im Verkehr mußte der Preis des Golddenars noch vielfältig sich abstufen; jene Angaben, daß er 25 resp. 24 Denaren gleich war, scheinen darauf zu beruhen, daß zuweilen der Preis für eine Zeitlang sich fixirt hatte oder von den römischen Behörden für Zahlungen in die Staatskasse fixirt worden war. Zu 25 Denaren war der Golddenar an 5 Thlr. 3^ Sgr., dagegen zu dem heutigen Goldwerthe nach S. 154 an 6^ Thlr. werth. Man hatte auch doppelte Golddenare nach §21, desgl. halbe, welche wie die von Silber quinarii genannt wurden, unter diesem Namen aber im Talmud nicht vorkommen. Nach Tosifta Meila K. 2 könnte es scheinen, daß letztere schalisch genannt worden wären: allein die Benennung „Drittel" paßt natürlich für sie nicht, und es ist dort wohl wie in der Parallelstelle Meila 6, 4 scheloscha oder schalosch zu lesen, in dem Sinne von 3 Selaim, indem hier der Golddenar zu 6 Selaim. (24 Denar) berechnet wurde. — Das Gittin jer. 5, 7 am Ende erwähnte srimissin ist nicht mit dem Aruch in tressisin zu emendiren, sondern ist der Tremissis, -j des Goldnummus oder Solidus, was auch allein dahin paßt; er kommt auch Midrascli Echa 61, a vor. Bei einem Gewichte von des römischen Pfundes war der Solidus nach heutigem Goldwerth an 4 Thlr. 6.V Sgr. werth. — Nach Chullin 138, a gab es Geldstücke von 10 Selaim oder 40 Denaren: das können nur Goldstücke gewesen sein, vermuthlich Viertel der unten in ß 27 zu besprechenden Mine von 160 Denaren, wie die Golddenare Viertel der gewöhnlichen Mine von 100 Denaren vorstellten. — Der Bechorot 49, b erwähnte arabische Golddenar war nach S. 105 174 römische Denare werth, also an 3T\ Thlr.; ungenau ist in Freytags Lexicon sein Werth auf ungefähr einen Dukaten bestimmt. — Im Jeruschalmi Joma 4, 4 und Chagiga 3, 8 sowie im Rabba Wajikra K. 7. Bemidbar K. 12. Schirhasch. 22, a ist ein gordienischer Denar erwähnt; Ketubot jer. 7, 7 stehet dafür ein kurdienischer, Menachot 29, a ein

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