Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1861
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1861-01-01
- Page
- – (sequence 83)
- Language
- German
- Belongs to
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63 Abends, zum Essen und um das Bett zu machen, dann ward wieder zugeschlossen*). Freitag, den 4. Siwan (30. Mai) wurden wir beide auf dem Clever Thor, wie das Protokoll nachweist, verhört, ich Vormittags und mein Bruder Nachmittags. Diesmal wurde uns ausgegeben, eine genaue Bilanz zu ziehen. Diese begannen wir die Woche darauf anzufertigen. Gegenwärtig waren Secretär Ewers, unser Schreiber Stutzer und unser Buchhalter Abr. Sturm. Dieser aber kam nicht sehr fleißig, weil er bisweilen besonders auf der Kanzelei beschäftigt war. Inzwischen wurden abseiten der Kanzelei zwei Procuratoren ernannt, nämlich Schrader als Procurator litis, und Scharbrügge als Curator bonorum**). Sie hatten Befehl, bei der Bilanz zugegen zu sein. Schrader kam täglich Morgens um 4 Uhr***). Wir arbeiteten bis zum Abend, weil sie uns stark antrieben, so bald wie möglich fertig zu werden. Der Gerichtsvogt Kehr mußte uns jeden Morgen wecken, und eben so den Schrader, damit wir früh an die Arbeit kamen. So lange wir die Bilanz ausarbeiteten, waren wir Brüder beisammen. Wir arbeiten gleichzeitig unsere Justifications-Rechnung aus, um solche der Bilanz beizulegen. Sie besteht in lauter Verlust- und Gewinn-Angaben, wie aus den Akten zu ersehen. Mittwoch, den 16. Siwan (11. Juni) wurde Gumpel verhört. Es betraf einige Scheine, wie im Protvcoll nachzusehen. An demselben Tage kam Hr. v. Bernstorf gegen Abend, als wir schon die Arbeit beendet hatten, herauf; ich saß gerade *) Hier steht ein Satz, offenbar vöm Abschreiber aus Versehen an diese Stelle gebracht. Er berichtet vom Verhör am 5. Mai, welches schon oben erwähnt, aber dort von anderer Hand nachgetragen ist. Dieser Umstand ist ein Beweis für die Echtheit unserer Handschrift. **) So ist wohl die entstellte Schrift richtig zu lesen. . ***) Wahrscheinlich 7 Uhr, l stattn: wenn das nachgetragene Morgens richtig ist.