Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1861
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1861-01-01
- Page
- – (sequence 69)
- Language
- German
- Belongs to
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49 forderliche hatte Eliah geschickt. Wir blieben bei Tische bis 1 Uhr. Wir wollten uns eben zu Bette legen, mein Diener Hillel machte das Bette, es war bald 2 Uhr, da hörten wir vom Markte her stark blasen. Ich sagte gleich zu Salman: Das geht gewiß uns an! und rief zum Fenster hinaus: an wen der Brief sei? Man antwortete: an den Commandanten! Der Postillon hielt vor dessen Haus; das Thor ward geöffnet, der Postillon trat ein und blieb da eine Viertelstunde, dann kam der Commandant im Schlafrock aus dem Hause, welches der Kanzelei gerade gegenüber ist. Ich fragte: ob es was Gutes oder Schlechtes sei? Er erwiderte: So, so! begab sich dann zum Hofrath, blieb da eine halbe Stunde, kam endlich zu mir herauf und zeigte mir einen Befehl des Fürsten, daß ich frei sein solle, wenn ich 2000 Thlr. zahle und einen Revers unterschriebe*). Ich entgegnete: heute sei Feiertag und ich dürfe kein Geld anrühren, noch viel weniger einen Revers schreiben. Ich wollte aber sogleich 1000 Dukaten deponiren bis zum Abend, dann würde ich den Revers schreiben. Der Commandant meinte, daraus dürfe er mich nicht auf freien Fuß ,stellen. Ich bat ihn, mich bis dahin in Cliah's Hause in Haft zu lassen, versteht sich unter Bewachung, er habe ja dann noch 1000 Fl. Ueberschuß als Bürgschaft. Der Commandant wollte erst nicht, dann aber entschloß er sich dazu. Ich überreichte ihm also einen Beutel mit 1000 Dukaten und *) Da der Inhalt nicht erwähnt wird, so hat er vermuthlich nur dahin gelautet, daß der Aussteller sich mit dem Vergleiche befriedigt erkläre. Das ganze Verfahren des Fürsten war augenscheinlich eine eigenmächtige Genugthuung für irgend eine vermeintliche Beeinträchtigung, die er von Hannover aus erlitten haben wollte. Der alte Dessauer ließ daher den Agenten, der sich auf seinem Gebiete befand, verhaften, und nöthigte ihm ein Sühnegeld ab, auf dessen Rückgabe der Agent durch den -Revers verzichtete. Solche Selbsthülfe war damals keine Seltenheit. Sie ist an manchen Orten noch jetzt, sogar unter Privatleuten, statthaft, aber auf strenge Verantwortung, ii. 4