Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1861
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1861-01-01
- Page
- – (sequence 38)
- Language
- German
- Belongs to
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17 nicht öffnen dürfen, behaupten, es sei vielleicht der Nachprüfer nicht ehrlich zu Werke gegangen, und alles müsse wieder aufs Zollamt; dann widersprich nicht, und mache sie nicht böse, vielmehr fertige sie mit einem Trinkgelde ab, sonst erleidest du Zeitverlust, und die Umkehr kann große Unkosten machen. Ich habe auf diese Weise über 3 Goldscudi hergeben müssen, so viele haben mich angehalten, und in lauter Nareell! und Mocenichi9) (kleinere Münze) haben sie mich gänzlich ausgebeutelt. — Sobald du an die Galea kommst, übergieb die Bulletta dem Pförtner, welcher die verzeichneten Güter durch feine Helfershelfer nach dem Inhalt der Policen an Ort und Stelle bringt, und die Bullette behält, indem er dir einen B.eoe^i886-Schein ausstellt, den du bewahrst, bis du nach Tripoli gelangst; denn in der Zwischenzeit ist es äußerst schwierig, etwas von den Gütern heraus zu bekommen. Verlaß dich nicht auf solche, die die Abfahrt nicht genau anzugeben wissen, vielmehr sei lieber mit deinen Sachen ftüher da. Denn nahe zur Abfahrt drängt sich alles heran, und bisweilen kann man eine halbe Meile weit nicht ans Schiff kommen, und wenn man dahin gelangt, ist das Verdeck so voll, daß es unmöglich ist, sich zu bewegen. Es kommt auch vor, daß Einer sich verspätet, und das Schiff bereits den Hafen verlassen hat und fortsegelt. Dann hilft alles Schreien nichts, denn man hält nicht an, und so hat Einer dann wohl 10 Goldscudi für ein Boot bis Pola zu zahlen. Du mußt auch wissen, daß niemand die Ballen, für die er Zoll bezahlt hat, es sei Handelswaare oder anderes Gut, wenn er auch Platz hat, bei sich halten darf, außer gegen Miethe, dagegen ist der Beamte verpflichtet, so bald man die Miethe zahlt, sie auf Verlangen in Verwahrung zu nehmen 9) Dieser Name eines der ältern Dogen (1474) als Benennung einer Münze, giebt zu erkennen, daß auch Nareello von einem Dogenuamen (1473) herrührt. Beide Münzen sind nns nicht näher bekannt, ii. 2