Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Journal
- Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
- Volume
- 1860
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1860-01-01
- Page
- Seite 284 (sequence 282)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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285 roß vnd fuß, weß Nation, wurdten Standts vnd Weesens sie sein, alß auch allen vnd jeden Zufuhr, Einlogir vnd Quartirungs Comisarien, fo dieser Zeit vorhanden oder ins künfftig verordnet werden möchten vnser gnad vnd alles gutes vnd geben Euch hiermit gdst. zu vernemmen daß wir die gesambte Judenschafft in vnserer kays. Reichs Statt Wormbs samt allen denselben Inwohnern vnd andern Zugehörigen wie diese immer nahmen haben mög nichts ausgenomen in vnser kays. Geleyt, Schutz vnd Schirm an vnd ausgenomen sindt, von allen gewaltthätigen einlagen, Einquartirung vnd andern dannenhero rührenden krigsbeschwehrlichkeiten gänzlich vnd allerdings elimirt vnd befreyet haben. Beselchen derohalben hierauf Euch allensambt vnd jeden insonderheit bevor aus denen verordneten Quartirungs-Commissarien, Quartiermeistern vnd Forriren daß Ihr berührte Judenschast zu Wormbs sambt allen an vndt zugehörung bey vernachlässigter höchster straff ausser vnserer gemessenen verordtnung vndt befelch ganz inperturbiret vnd quartierfrey verbleiben lassen die inwohner mit eigenmächtigen executionen, Brandt vnd geldtschätzung oder in andere weg nit beschwchren Ihnen ihr groß vnd klein Vieh, Roß, wägen, getreid, Victualien vnd alles anderes wie das immer genannt werden mag, weder mit gewalt noch sonsten hinweggenommen, einige ungelegenheit beschwerd oder schaden zusüg, weniger andern solches zu thun verstatten sondern Euch dessen allen bei unausbleiblicher Straf gäntzlich enthalten vnd wider diesen unseren gemessenen Willen vnd Meinung auch deßwegen ertheilte Salua guardia nichts vornemen, ja vielmehr selbige wirklich nach geleben vnd demnach mehrgenannte Judenschafft zu Wormbs wie auch alle derselben Inwohner vnd angehörige in allen fürsallenheiten dabey schützen vnd handhaben sollet. Daß meinen vnd Wollen wir ernstlich bey Vermeidung vnserer vngnad vnd vnnachläsflger höchster straff auch widererstattung alles verursachenden schadens vnd wird hieran vnjer gdgst. gemessener will, Meinung vnd befehl vollzogen,