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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1860-01-01 · Heft 1 · p. Seite 211

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1860
Issue
Heft 1
Date
1860-01-01
Page
Seite 211 (sequence 209)
Language
German
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211 dem erfahren auch, daß dasselbe unter dem Episcopate des Erzbischofs Conrad von Sternberg in Magdeburg stattfand und daß der betreffende Jude ein gewisser Salomon gewesen. Zugleich ersehen wir aus dem Berichte bei Joseph ha Cohen, daß man mit dem Worte -wwvx nicht allein den Pabst, sondern zuweilen auch den Erzbischof bezeichnete, was bereits in Betreff der Bedeutung von nssisn in meinem Emek habbacha Note 257 nachgewiesen ist. 2) Wenn aber Jung in seiner Schrift De jure recipiendi Judaeos pag. 77 und noch neulich auch Bodemeyer in seiner Brochüre: Die Juden, pag. 5, auch Hannover und Lüneburg hierzu rechnen und unter Hinweisung auf Grupen's Origines et antiquitates Hannoverenses p. 276 behaupten, quod antiquis jam temporibus et praesertim Saeculo Xm et Hannoverae et Lüneburgi in fortunatissimis pulcherrimisque urbibus peculiares plateas habitaverint, so ist einfach zu bemerken, daß Grupen an der angeführten Stelle von Lüneburg gar nicht spricht und ist mir auch kein sonstiger sicherer Nachweis über einen so frühen Aufenthalt der Juden in Lüneburg bekannt. Es geschieht zwar in einer Urkunde vorn Jahre 1263 (vgl. das so eben von Sudendorf herausgegebene Urkundenbuch zur Geschichte der Herzoge von Brannschweig und Lüneburg und ihrer Lande I p. 38), in welcher Herzog Johann von Braunschweig die Geistlichkeit, die Ritter, Bürger und Unterthanen zu Lüneburg um Bewilligung einer Beede von der Saline Lüneburg ersucht, auch der Juden Erwähnung, indem der Herzog erklärt, daß er die Schulden seines Bruders weder durch Verkauf und Verpachtung seiner Güter, noch durch Anleihen bei den Juden habe decken können, und man könnte leicht versucht sein, diese Urkunde als Beweis dafür anzunehmen, daß bereits im 13. Jahrhunderte Juden in Lüneburg wohnten; allein bei genauer Prüfung wird sich dies schwerlich mit Bestimmtheit behaupten lassen, denn aus dem Wortlaute der betreffenden Stelle in der Urkunde „Oumque per jam dictas uias et eciam apud Judeos propositum minime haberemus“ geht nur hervor, daß sich der Herzog vergeblich an Juden überhaupt, keinesweges aber, daß er sich an die Juden in Lüneburg gewandt habe. Aber selbst als Beleg für den Aufenthalt der Juden in Hannover im 13. Jahrhundert kann die Angabe von Grupen nicht dienen, da dieser nur angiebt, daß bereits in den Zeiten des im 13. Jahrhundert regierenden Herzogs Otto des Kindes die Wedeme bei der Marktkirche in Hannover den ganzen District zwischen dem Kirchhofe, dem Hockenmarkte, der Knochenhauer- und Judenstraße begriffen habe, woraus noch keineswegs hervorgeht,^daß die Judenstraße in Hannover bereits unter der Regierung des erwähnten Herzogs vorhanden war. Mit Unrecht folgt daher Schlegel 14*

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