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Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums · 1860-01-01 · Heft 1 · p. Seite 170

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Journal
Jahrbuch für die Geschichte der Juden und des Judenthums
Volume
1860
Issue
Heft 1
Date
1860-01-01
Page
Seite 170 (sequence 168)
Language
German
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ihm angehörenden Kammerknechte in Gnaden schützen wolle; nur sollten sie ihm als ihrem Herrn und römischen Könige nach Gebühr dienen 4). Auch Rudolph I. behielt sich in einem den goslarschen Bürgern ihre früheren Privilegien bestätigenden Schreiben vom 27. November 1274 seine Rechte in Beziehung auf die Juden ausdrücklich vor 5). Aus einer Urkunde desselben römischen Königs vom 1. September 1285 ersehen wir ferner, daß die Juden zu Goslar jährlich sechs Mark für die Unterhaltung des dortigen Reichspalastes zu zahlen hatten und wird denselben geboten, jene Abgabe an die Bürger künftig pünktlicher als bisher zu entrichten 6). — Auch in Goettingen waren Juden bereits im dreizehnten Jahrhunderte ansässig und am 2. März 1289 ertheilten die Herzöge Albert und Wilhelm dem Rathe dieser Stadt die Erlaubniß, dem Juden Moses sammt dessen rechtmäßigen Erben das Bürgerrecht ertheilen zu dürfen?) Den Aufenthalt der Juden in Wunstorf wenigstens am Schlüsse des dreizehnten Jahrhunderts bezeugt eine am 28. Mai 1300 ausgestellte und von Sudendorf in seinem Urkundenbuche I p. 95 mitgetheilte Urkunde, in welcher Bischof Ludolf von Minden und Gras Johann von Wunstorf sich dahin einigen, neben anderen Einkünften von der Stadt auch die von den Juden unter sich zu theilen. Weit verbreitet finden sich dagegen in den welfiscken Landen die Juden schon im vierzehnten Jahrhunderte und wir begegnen ihnen in jener Zeit, wie sich historisch nachweisen läßt, nicht allein in den bereits genannten Ortschaften Hildesheim, Goslar und Göttingen, sondern auch in Braunschweig, Helmstedt, Haineln, Osnabrück, Lüneburg, Eimbeck und Hannover. In Hildesheim hatten sie sich trotz der oben erwähnten Ausweisung wiederum eingefunden und war es besonders der Fürstbischof Heinrich, der sich ihrer annahm und ihnen 1351 einen Platz zum Gottesacker aus der Neustadt einräumte, den der Domprobst von Hahnensee ihnen 1457 wieder abnahm und zur Erbauung der St. Annenkirche

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