Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Journal
- Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Volume
- 6. Jahrgang 5682 = 1921/22 (1921-1921)
- Issue
- 6. Jahrgang 5682 = 1921/22 (1921)
- Date
- 1921-01-01
- Page
- Seite 27 (sequence 27)
- Language
- German
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27 minister, in der von der englischen Regierung an den zwölften Zionistenkongress übermittelten Begrüssung und von dem doit anwesenden englischen Gesandten in Prag ist das in der Balf our-Deklaration enthaltene Versprechen feierlichst aufs neue als unanfechtbar bekräftigt worden. Im englischen Mandatsentwurf für Palästina, welcher allerdings noch der Bestätigung durch den Völkerbund harrt, sind die historischen Rechte des jüdischen Volkes auf Palästina anerkannt. Eine angemessene jüdische Vertretung wird als öffentliche Körperschaft anerkannt, um der Mandatarmacht in solchen wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten Rat und Mitarbeit zu gewähren, welche die Errichtung der jüdischen Pleimstätte und die Interessen der jüdischen Bevölkerung betreffen. Solange die zionistische Organisation nach der Meinung des Mandatars, ihrer Organisation und Verfassung nach, angemessen ist, soll sie als solche jüdische Vertretung anerkannt werden. Sie soll im Einvernehmen mit der englischen Regierung Schritte unternehmen, um die Mitarbeit aller Juden zu sichern, die gewillt sind, bei der Errichtung der jüdisch-nationalen Heimstätte zu helfen. Dieser Mandatentwurf, der die Sanktion des Völkerbundes hoffentlich in nächster Zukunft finden wird, ist ein historisches Monument ersten Ranges. Die Rechte des jüdischen Volkes auf Erez Jisroel sind damit anerkannt. Das Land, den Juden durch die Römer entrissen, soll wieder jüdisches Land werden. Wie immer man sich zur zionistischen Organisation stellen mag, man wird die Bedeutung dieser grossen von ihr vorbereiteten politischen Erfolge anerkennen müssen und soll dies auch freudig tun.