Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Journal
- Jüdisches Jahrbuch für die Schweiz
- Volume
- 3. Jahrgang 5679 = 1918/19 (1918-1918)
- Issue
- 3. Jahrgang 5679 = 1918/19 (1918)
- Date
- 1918-01-01
- Page
- Seite 246 (sequence 247)
- Language
- German
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246 vieler Mühe begonnen und mit so grossem Wohlwollen begrüssten Unternehmens. Die Generalversammlung des HilfsVereins vom 26. Mai 1918 brachte die entscheidende Wendung. Auf breite Basis wurde das Hilfswerk gestellt; alle jüdischen Kreise und alle Teile der Schweiz zur Mitarbeit herangezogen. Die Statuten wurden genehmigt und in Kraft erklärt. Einige Tunkte von prinzipieller und grundlegender Bedeudüng seien hier darin erwähnt. Als Zweck wird angegeben: ״die Unterstützung jüdischer Lungenkranken und die Errichtung und Erhaltung einer Heilstätte für jüdische Lungenkranke in Davos.“ Die Gesamtführung der Heilstätte beruht auf der Grundlage der religiös-jüdischen Tradition. Einzelmitglieder zahlen mindestens 12 Fr. pro Jahr, Kollektivmitglieder (Gemeinden, Organisationen) mindestens 100 Fr. Der Vorstand besteht aus 20 bis 25 Mitgliedern, von denen mindestens 5 bis 7 ihren Wohnsitz in Zürich haben müssen. In allen Gemeinden der Schweiz, wo Mitglieder des Vereins in grosser Zahl wohnen, sind Lokalkomitees zu gründen, die für die Werbung neuer Mitglieder zu sorgen, für die Interessen des Vereins zu wirken und die Gesuche von Lungenkranken aus ihrem Orte zu begutachten haben. — Die Ueberwachung der religiös-rituellen Führung der Heilstätte liegt einer Ritualkommission von 5 Mitgliedern ob; die in Lehre und Leben auf dem Boden des überlieferten Judentums stehen. Die Bestimmungen über die jüdisch-religiöse Leitung der Heilstätte dürfen bei einer eventuellen Statutenrevision nicht abgeändert werden. Damit sind nun die rechtlichen, finanziellen und jüdischreligiösen Grundlagen und Gewährleistungen für einen richtigen Ausbau gegeben. An der Spitze des Vereins steht ein neuer Vorstand, neben den Initianten des Werks die berufensten Vertreter der jüdischen Gemeinden und