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Der israelitische Volkslehrer · 1857-12-01 · Heft 12 (Dezember 1857) · page 34

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
6 (1857)
Issue
Heft 12 (Dezember 1857)
Date
1857-12-01
Page
– (sequence 34)
Language
German
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92 Beschlüsse der Vor der Eröffnung der Verhandlungen erklärte Herr vr. Mai er, daß es sei« eigener, sowie der Wunsch seiner Gemeinde zu Stuttgart, welche er hier vertrete sei, das Werk der Einigung auf liturgischem Gebiete unter den größeren Gemens 5^ ^» ,»^,^ 1^ ^t. L^^^..»^. / v dabei nur dl Conformität bete werde er seinerseits, mit geringen Abänderungen in ihrer bisherigen Fassung belassen und selbst ein Gebetbuch mit zwei Fassungen, wie solches von der Comerenz beschlossen wurde, erscheine ihm einzuführen unthunlich. Er werde sich deßhalb bei einer Verhandlung, die eine weitergehende Abänderung des Bestehenden zum Gegenstand hätte, z. B. die Abänderung der Gebete um Zurückführnng nach Palästina und Wiederherstellung des Opferdienstes, nicht betheiligen. — Die Conferem erklärte hierauf einstimmig, daß sie bei ihren gefaßten Beschlüssen, die nöthiaen Emendationen des Hebräischen betreff., beharren — ferner mit allen Stimmen gegen eine, baß sie die gleichfalls früher beschlossene Aufnahme zweier Fassungen m dem von ihr zu ordnenden neuen Gebetbuchs anstecht erhalten — endlich wieder einstimmig, daß sie, in Anbetracht, daß eine Einigung mit Herrn Kirchenrath vr. Maier, resp. der von ihm hier vertretenen Gemenide Stuttgart wünschenswert erscheine; daß eine Gleichmäßigkeit im musikalischen wie im dseutschen Theile der Liturgie, als eine höchst erfreuliche Annäherung zn begrüßen, aber nur bei einer gewissen Conformität des Gebetbuchs in seiner äußeren Erscheinung ausführbar sei, eine besondere Ausgabe veranstalten werde, worin das Hebräische, mit geringer Ausnahme in seiner bisherigen Fassung belassen bleibe, die deutschen Gebete und Gesänge aber sowie die deutsche Übersetzung als dieselben erscheinen. Hierauf wurden als leitende Normen öei den Verhandlungen die m ^___ cv>? v^n^i». ^VI^^ >M cxv___^....v i. . , k- ^».^ V V , ' ^» Theilnahme enthält. Die Beschlüsse wurden theils einstimmig, theils durch einfache Majorität gefaßt. Es ist dieses durch die Bezeichnungen: u. (unkmün), und ^. ni. (per major») ausgedrückt. I. Werktags-Gottesdienst. 1) Die Benedict!onen O'^n und i^ ->L/»< sind, als der Privatandacht angehörig, mit einer freien deutschen Bearbeitung versehen, aufzunehmen.(u.) 2) Die drei negativen Benedictionen'^z,^ sind wegzulassen und dafür die eine positive ')VM aufzunehmen. — (p.m.) 3) Die beiden pzn 'N'sind in einen zusammen zu ziehen, nämlich nach )n folge: pL/v Q'is MM O'^s 'M vn vi'.i 'Ol Zivil IL'Z xi ^sm 5/1. — (u.)

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