Mannheim
Compact Memory

Der israelitische Volkslehrer · 1852-11-01 · Heft 11 (November 1852) · page 12

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
2 (1852)
Issue
Heft 11 (November 1852)
Date
1852-11-01
Page
– (sequence 12)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3129675-3129690-3129702--0588-3132606
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

4». Erfahrungen aus seiner amtlichen Wirksamkeit in Strafanstalten, von M. Präger, ' Ärvßherzoglich Badischem Bezirks?Rabbiner in Bruchsa l. 7 . - - ^t^:M7? G^tzekl (Fortsetzung vom September-Heft Nr. 37). - Ganz verschieden von diesem zeigte sich der andere, gleHzeitig eingelieferte Zwanzigjährige Jüngling, welcher zu 10 Jahren Zuchthaus verurtheilt war. Schon seine äußere Erscheinung war eine ganz andere; mager, blaß, ruhig und: bescheiden , zwar ebenfalls ohne alle Kenntniß in religiäftn und weltlichen Lehrgegenständen, zeigte er doch mehr natürliche-Mnlage und guten Willen, Mit seltner bewunderungswürdiger Ausdauer suchte er die ertheilten Lehren in sich aufzunehmen und durch sein eignes Studium weiter auszubilden. Durch dieses Bestreben brachte er es in zwei Jahren schon dahin, daß er jede beliebige Stelle aus der Bibel, selbst mtö dens prophetischen Schriften , förmlich auswendig konnte und/ deA : Inhalts! flch deutlich bewußt war. — Die Sträflinge erhälten^ Menn sie in ihren Arbeiten fleißig sind, täglich einen Kreuzer! gut gWrieb^ welches Guthaben, da sie keine Bedürfnisse zu bestreiten^ sich in kurzer Zeit zu kleinen Summen anhäufet. Diese ^Summen verwendete der in Rede stehende Sträfling für den Ankauf von Büchern, die er dann nicht unbenutzt bei Seite legte. Gö kaufte er sich beispielsweise eine Geschichte deS jüdischen Volkes, und konnte in kurzer Zeit über das kleinste Ereigniß derselben den genauesten Aufschluß geben. — Er that dieses Alles nicht mit Ostentation, wie das bei Sträflingen oft der Fall ist, um die Beamten zu täuschen und bei einem Begnadigungsgesuche ein empfehlendes Zeugniß zu erhalten, was schon daraus hervorgeht, daß er, obgleich über fünf Jahren in der Anstalt, nie auch nur einen Antrag für Elnreichung eines Begnadigungsgesuches stellte. — Man erkannte deutlich, daß dieser Mensch

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.