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Der israelitische Volkslehrer · 1858-07-01 · Heft 7 (Juli 1858) · page 35

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
7 (1858)
Issue
Heft 7 (Juli 1858)
Date
1858-07-01
Page
– (sequence 35)
Language
German
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HlMdM«5 schmbm^M der <nn^ GeiamMtstaatSzuschuß von 7W fl. jährlich, wie er bereits für dix nächste EtatSpexiode^ von der Mgl. Staatsregierung erigirt iß, zustießen werde;- j) das fixe Eiykoz^en einn Rahhinatsstelle besagt mindestens. 65Y st. Diese Summe ist zugleich derjenige Betrag, welcher für jede RMLnaWelk von der Centralkirchenkaffe gewährleistet wird. 2) die Sumyre.von W.P. ist der unveränderliche Betrag, welchen d^ taste aus eigenen Mitteln auf den Fixgehalt jeder RabbinatSstelle M^ Unterschied verwendet. — 3) Die restliche Summe von Sb0 ff. ist der Mindestbetrag, welchen die Gemeinden des Bezirks aus ihren Mitteln an die Centralkirchenkaffe jährlich zum fixen Einkommen der RabbiuMelle zu liefern haben. (Erträgnisse von Lokalstiftungen, welche Wesentlich eine Belohnung der Rabbiuen für besondere, von den Stiftern anbefohlene Leistungen an Jahrtagen find, Ebenso die Gebühren für Kopulationen, Konfirmationen, Scheidungen, Eidesbelehrungen, Chalizah, Lchiurim, Reisediäten beim Turnus;c. werden dabei nicht eingerechnet.) 4) Wo bisher von den Gemeinden des Bezirks mehr als im Ganzen 250 fl. jährlich an-die Centralkirchenkaffe geliefert worden ist, hat es zunächst bei der bisherigen Summe sein Bewenden. Zu -einem Zurückwichen unter, bie erwähnte Summe wird die O. K. C., die das Revisionsrecht und die Aenderungen in der Unteraußtheilung zwischen den einzelnen Gemeinden zu decretiren fich vorbehalten hat, nur aus ganz dringenden Gründen ihre Einwilligung geben. > Demgemäß beträgt das. gegenwärtige fixe Einkommen von sechs Rabbinatsstellen, re8p. fi. 340, 834, 755, 750, 725, 700- Die üwgen_Rabbinatsstellen je 650 fl. —- Diejenigen Bezirke, die bisher nicht 250 fl. beigetragen, haben ihren Beitrag sofort bis/zU diesem Minimum zu erhöhen und auf die einzelnen Gemeinden zu repartiren. — Außerdem wurde von der hohen Behörde den Kirchenvorsteherämtern derjenigen Bezirke, deren Rabbinatsgehalt nur auf 650 fl. »höht worden ist, empfohlen, weiter gehen und beschließen zu wollen, entweder das gegenwärtige Einkommen der ^tßUe oder wenigstens das persönliche Einkommen des gegenwärtigen Inhabers auf entsprechende Weise wie anderwärts zu vermehren. Eine Personalzulage taucht jedoch nicht in die Centralkirc^enkasse geliefert zu werden. O Storrköping in Schweden den 27. Mai 1353. — Hochvürdiger und Hochgeehrter Herr Redakteur des iSrael^ 13slkSlehrerS! Zn Ihrer sehr verbreiteten Zeitschrift^ mittheilen Sie zuweilen Nachrichten über die zwei größeren Gemeinden Schwedens; es wird daher den dsern Ihrer beliebten Zeitschrift nicht ohne Interesse sein, auch etwas von einer kleineren Gemeinde daselbst, von Norrkoping, zu hören.*) — *) Vir »erbe» de« geehrte» Htrrs Einsende? sehr »« Dank verpflichtet fein, w»» derselbe die Gewogenheit haben wollte, ans weitere Berichte, sowie auch d»e »erbrochenen »otizea über ^Geschichte der Juden in Schweden^ zusenden »u wolle».- D.Red.

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