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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1895-01-01 · [18] für das Schlujahr 1845-95 (1895) · page 53

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[18] für das Schlujahr 1845-95 (1895)
Date
1895-01-01
Page
– (sequence 53)
Language
German
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48 la Motrayes alle Nationen mit ihnen den Sabbat feierten, war von dieser Massregel bedroht, nichts Geringeres als Gefährdung ihres Lebens und den Verlust ihrer Güter. Mit Recht konnte Conegliano behaupten, dass die jüdischen Unterthanen der Republik, wenn Meynardi sofort die Anzeige ihrer Schutzlosigkeit beim Kaimakam gemacht hätte, vor Abend noch ins Gefängniss gewandert wären und ihre Habe confiscirt gesehen hätten. Jetzt duldete es ihn nicht länger in Constantinopel. Es galt nicht mehr seine eigene Sicherheit allein, sondern die seiner plötzlich vogelfrei erklärten, schuldlos aus dem Schutze Frankreichs entlassenen Glaubens- und Ileimathsgenossen. Vor Allem eilte er, dem Director der Zölle in Adrianopel zu erklären, dass man bereit sei, fortan des französichen Privilegiums sich zu begeben und gleich allen Uebrigen einen Einfuhrzoll von 5 Procent zu bezahlen. Dadurch war der Hauptanstoss aus dem Wege geräumt, der französische Botschafter war jeder Anklage daheim * entledigt, die Türken hatten den geforderten höheren Gewinn; man durfte wieder hoffen, dass die Wetterwolke sich verziehen werde. Jetzt fehlte nur noch der Schutz, der so un- Versehens gekündigt worden war. Conegliano machte daher bei dem Dragomari der holländischen Botschaft in Adrianopel, Thellis, zunächst die nöthigen Schritte, um die Aufnähme der Venezianer unter den Schutz Hollands durchzusetzen. Hier stiess er aber auf unerwarteten Widerstand. Die Zollbehörde hatte nämlich unter Hinweis auf eine Ver- Ordnung des Grosswezirs, die den des französischen Schutzes entblössten Juden es streng verwehrte, unter eine andere Flagge sich zu begeben, gegen die Ausdehnung des holländischen Schutzes auf die jüdischen Kaufleute Venedigs bereits protestirt. Hier konnte nur Einer helfen, der im türkischen Reiche selbst Befehle des Grosswezirs aufzuheben im Stande war, wenn er deren Ungesetzlichkeit nachwies, der Beiliktclii oder sans eux, et les Marcliauds de toutes sortes de Nations observent en quelque fa^on le Sabbat avec eux, au moins a l’egard de la cessation de toute oeuvre mercenatre. La plüpart soiit ä la Doua 11 e, et ils parsent pour etre plus lionnetes gens en Turquie qu’ailleurs, conime je crois Tavoir deja insinue. *

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