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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1887-01-01 · 10. für das Schlujahr 1886-87 (1887) · page 58

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
10. für das Schlujahr 1886-87 (1887)
Date
1887-01-01
Page
– (sequence 58)
Language
German
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…/3122061-3122074--1394-3123569
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59 Rabbinerschule die entsprechende Aufnahmspriifung ablegen, ausserdem aber ihre, in den Statuten vorgeschriebenen Kenntnisse in den hebräischen Fächern ebenfalls durch eine Aufnahmsprüfung naclrweisen. In die obere Abtheilung können solche eintreten, welche die Maturitätsprüfung abgelegt haben und die gehörigen — in den Statuten gleichfalls speciell vorgeschriebenen—jüdisch-theologischen Kenntnisse besitzen. Die Eintheilung des ganzen Lehrcurses in obere und untere Abtheilung blieb, als in der Organisation der Anstalt wesentlich begründet, unberührt. Aber bald stellte es sich heraus, dass die gleichförmige Eintheilung der in beiden Abtheilungen zu verbringenden Jahre sowohl den Verhältnissen besser entsprechen, als auch dem Zwecke der Anstalt erfolgreicher dienen würde. Die untere Abtheilung entspricht den vier oberen Classen des Gymnasiums, aber weil auch die jüdischen Disciplinen obligate Unterrichtsgegenstände bilden, musste man nothwendigerweise die vier Jahre ergänzen, damit die gründliche Ausbildung nicht gefährdet werde. Aber die Ergänzung mit einem Jahre konnte als genügend betrachtet werden, weil die Schüler in den einzelnen Classen unserer Anstalt in viel geringerer Zahl sind als anderwärts — während der zehn Jahre war die geringste Zahl in einer Classe 3, die gröste 33 — und so kann auch der Unterricht intensiver, der Fortschritt ein rascherer sein; andererseits hätten die sechs Jahre einen Theil der Schüler vom Besuche einer Fachschule zurückgehalten, die sie mit einem erst nach zehn Jahren Gymnasialstudiums zu erreichenden Maturitätszeugnisse befähigt hätte, eventuell eine andere Laufbahn zu wählen. Die vier Jahre der oberen Abtheilung war deshalb erwünscht zu fünf zu erweitern, damit die Hörer derselben ihrer doppelten Aufgabe entsprechen können und sie neben den theologischen Vorlesungen der Babbinerschule genügend Zeit behalten, sich an der philosophischen Facultät der Universität allgemeine wissenschaftliche Bildung zu erwerben. In diesem Sinne unterbreitete das Professorencollegium am 23. Juni 1880 dem Ministerium seinen Aenderungsvorschlag, welchen diessam 26. August 1880 guthiess, wonach beide Abtheilungen der Babbinerschule aus je fünf Jahrgängen bestehen sollen. Ende 1881 und im August 1882 forderte der Unterrichts- Minister das Professorencollegium auf, »eine Ergänzung der Landes-

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