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Der Jude · 1924-01-01 · Heft 8 · p. 440

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
8 (1924)
Issue
Heft 8
Article
Die Bauleute
Date
1924-01-01
Page
440 (sequence 8)
Language
German
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440 Franz Rosenzweig: bedeutete, die er aber sofort annehmen mußte, wenn rings um das abgegrenzte Reich der jüdischen Pflicht das Reich eines jüdisch ungeformten „Erlaubt" lag. Wie aber in der Lehre, wenn das „Unwesentliche" uns wesentlich wird, das Wesentliche selber etwas von der Farbigkeit des Unwesentlichen annimmt, so wird hier, nachdem der Brauch die Würde des Gesetzes angenommen hat, das Gesetz teilhaftig der Positivität des Brauchs. Nicht mehr das Verbot, sondern das Gebot bestimmt seinen Charakter. Selbst das Verbotene wird, indem man es unterläßt, nun positiv. Man hält die Arbeitsverbote des Sabbath um des Ruhegebots willen, man empfindet in der Enthaltung von den verbotenen Speisen die Freude, mit dem Alltäglichen und Allmenschlichen des leiblichen Lebens noch Jude sein zu dürfen, das Unterlassen selber wird Tun. Damit aber ist jene Grenzlinie durchbrochen; die beiden Welten, die des jüdischen Verbotenen und die des erlaubten Unjüdischen fließen ineinander. Es gilt nun kein Nebeneinander von jüdischem und unjüdischem Tun mehr; hier wie dort umzäunt uns überlieferte Form, dort wie hier umblüht uns gewachsene Freiheit. Das Reich des Tubaren ist ein eines geworden. In ihm sind nun beschlossen die Form, die, selbst wo sie versagt, von dem der in sie eingeht noch als eine Freiheit, ein Tundürfen empfunden wird; in ihm aber auch die Freiheit, die nun, selbst wo sie spielt, noch Form, ein Tunsollen, begründet. In diesem einen Reich des Tubaren liegt etwa die gesetzliche Ausschließung des Weibes aus der Gemeinde, doch nicht nach der Seite dessen empfunden, was dadurch versagt, sondern was dadurch geschaffen wird: das männliche, in bildhaftem Sinn kriegerisch-öffentliche Gesicht der Gemeinde — und liegt doch auch, und ebensosehr, der herrschende Rang im Haus, den ihr die Sitte gegeben hat und den der Mann in dem allsabbathlichen Eingangsgesang des biblischen Lieds von der Frauenkraft vor ihr bekennt und bekundet. Es liegt in diesem einen Reich das Verbot des Bildnisses, wieder nicht empfunden nach dem hin, was dadurch ausgerodet, sondern nach dem was dadurch gepflanzt und gehegt wird: das Gefühl der Unvergleichbarkeit des Einzigen, — und nicht weniger doch auch das unendliche und unendlich verschiedenfarbige Gewand von Melodien, das der Lauf der Jahrhunderte um den Unsichtbaren und seinen Dienst gewoben hat. Es liegt darin der strenge Abschluß von den Völkern, den das Gesetz bis in die Einzelheiten des Alltagslebens erzwingt, auch er doch nicht empfunden nach der Seite des äußeren Abschlusses, sondern nach der des inneren Zusammenschlusses, — und liegt darin doch auch das Geschichtsgesetz der Assimilation, dem unter den Völkern keines aktiv und passiv so sehr unterstellt ist wie das messianische. Immer ist beides gleich verpflichtend, gleich kraftbindend und -entbindend. Immer ist das Tubare ein eines. Aber wieder haben wir einzusehn, daß mit dieser vereinheitlichenden Ausweitung des jüdisch Tubaren noch nichts — wirklich getan ist. Alles Tubare und zu Tuende ist noch nicht Tat, alles Gebietbare und zu Gebietende noch nicht Gebot. Gebot aber, Gebot das sich unmittelbar, im Augenblick

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