Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 2 (1917-1918)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Zur Methodik des Hebräisch-Unterrichts in Westeuropa
- Date
- 1917-01-01
- Page
- 179 (sequence 5)
- Language
- German
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Moses Schorr: Rechtsstellung und innere Verfassung der Juden in Polen jjg Bewegung. Auch er ist noch weit genug im Westen. Doch werden gerade jetzt auch in der westlichen Jugendbewegung die ersten Pfade gebahnt, während die jüdische Gemeinde noch in Erstarrung verharrt. Der wachsenden Zahl Hebräischsprechender werden sich auch die westjüdischen Reste jüdischen Schulwesens nicht verschließen können, und sich wohl auch nach höheren Anforderungen umzuformen haben. Wien Henoch Glanz-Sohar RECHTSSTELLUNG UND INNERE VERFASSUNG DER JUDEN IN POLEN IL Die innere Verfassung Die innere Organisation der polnisch-litauischen Judenschaft*) ermöglicht an sich eine geschlossene Darstellung, weil sie eine kontinuierliche Entwicklung aufweist von dem Embryo, der primitiv eingerichteten Einzelgemeinde, bis zu jenem höchsten Verfassungskörper, dem berühmten jüdischen Parlament in Polen, welches nach Grätz eine einzigartige Erscheinung in der Geschichte der jüdischen Diaspora bildet und schon durch seine fast zweihundertjährige Existenz und Wirksamkeit ein ungewöhnlich interessantes Phänomen in der jüdischen Geschichte darstellt. Diese Verfassung trägt in ihrem Grundriß die Merkmale der allgemeinen sozialen Verfassung, innerhalb deren sie entstanden ist und sich entwickelt hat. Ebenso wie die jüdische Gemeinde als Einzelglied in ihrer Zusammensetzung und Kompetenz ein Spiegelbild des städtischen Magistrates ist, ebenso sind auch die höheren Formen der Organisation: die Provinziallandtage wie auch die sog. Vierländersynode (das Parlament) eine Nachbildung der staatlichen Organisationsformen: der sejmiki (Kreislandtage) und des sejm (Hauptlandtag). Doch die städtische bzw. staatliche Organisation bildet bloß den Rahmen der Judenverfassung, den Inhalt aber und die moralische Kraft schöpft sie aus ureigenem Boden, aus tausendjähriger Überlieferung des jüdischen Rechtswesens im weitesten Sinne — und dieses ist es, welches der Verfassung auch der polnischen Judenschaft das Eigengepräge verleiht. Die rechtliche Grundlage für die Organisation der Juden in Polen bilden die sog. Generalprivilegien**), so genannt, weil sie für die Juden eines ganzen Territoriums, wie Großpolens [bzw. des ganzen Staatsbereiches bestimmt waren. Die Hauptprivilegien rühren aus dem XIII — XV. Jahrhundert, es sind ~J*) Eine Gesamtdarstellung der inneren Verfassung der polnischen Judenschaft in großen ugen habe ich vor achtzehn Jahren in meiner Promotionsschrift „Organizacya Zydow w Polsce" lÄWartalnik historyczny 1899 S. 482-520 und 734-775, übersetzt ins Russische in der Monatsschrift „Woschod" 1900) zu geben versucht. Seitdem haben namentlich S. Dubnow und •Balaban auf Grund archivalischer Dokumente mehrere Einzelprobleme (vgl. Jewr. Staryna . I-V) vertieft und beleuchtet. Von letzterem wird auch eine neuerliche Gesamtdarstellung vorbereitet . , ) ^ine vorzügliche Monographie über die Generalprivilegien und ihr historisch-literaisches Verhältnis zueinander enthält die Abhandlung von Ph. Bloch, Die Generalprivilegien er polnischen Judenschaft (Historische Zeitschrift für die Provinz Posen 1891). 12*