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Der Jude · 1917-01-01 · Heft 1-2 · p. 138

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
2 (1917-1918)
Issue
Heft 1-2
Article
Verwaltung
Date
1917-01-01
Page
138 (sequence 2)
Language
German
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13» Bemerkungen diese Gegenhaltung von Verwaltung und Gesetzgebung, Ortsgemeinde und Parlament für unsere jüdischen Dinge wichtig ist. In keinem Staate, weder im Galuth noch in Palästina, haben wir in absehbarer Zeit Hoffnung, einen irgendwie bedeutsamen Einfluß auf die Gesetzgebung zu gewinnen. Dagegen ist es unschwer denkbar, daß wir uns eine immer größere Freiheit in der Verwaltung unserer Angelegenheiten erringen, daß man uns zubilligt, in der Sozialfürsorge, dem Armenwesen, der Wirtschaftsförderung, in der Erziehung in weitreichendem Maße für uns selbst zu sorgen. Schon heute ist der Umfang dessen, was hier der jüdischen Gemeinde an Selbsrverwaltungsrecht, an materiellen und moralischen Mitteln zu Gebote steht, nicht klein. Wäre nur das Gegebene in richtiger Weise in den Dienst der Gemeinschaft gestellt! Die zionistische Arbeit hat hier noch kaum angesetzt. Zwar, der Ruf nach Eroberung der Kultusgemeinden wurde oft genug erhoben; aber er war politischer Kampfruf! Mehr als gut war, bedeutete uns die Stimmenzahl und die damit dokumentierte politische Macht. Aber weit wichtiger als Stimmenzahl und eroberte Mandate ist, daß man mit diesen Mandaten etwas anzufangen weiß; die Zionisten müßten Einfluß auf die Verwaltung der öffentlichen Mittel gewinnen. Hier unterläuft natürlich das übliche Mißverständnis: man glaubt etwas erreicht zu haben, wenn die Kultusgemeinde für irgendwelchen nationalen Zweck Geld bewilligt; während doch das ganze System in Frage stand. Die zionistische Organisation muß Verwaltungstalente hervorbringen; die Organisation sei ihnen Schule, die Kultusgemeinde Feld der Betätigung. Tüchtigen, sachkundigen Männern werden sich die Kultusstuben gern auftun. Wer mit Nichtzionisten zusammengearbeitet hat, wird gemerkt haben, daß der Kampf um politische Schlagworte weit erbitterter ist, als um sachliche Forderungen. Man kämpft gegen den Namen: politisches Getue. Alle unsere jüdischen Vereine und Organisationen leiden an einem furchtbaren Mangel an Mitarbeitern und könnten von uns mühelos verwaltet werden — wenn wir die Menschen dazu hätten. Aber wir erzogen uns bisher nur Rufer im politischen Streite. Nun einen andern Punkt aus dem Buche Renners. Er hält der österreichischen Verfassung, die auf der Ortsgemeinde aufgebaut ist und keinerlei Zusammenfassung der Lokalverwaltungen zu einem größeren Ganzen, neben der atomistischen Dorfgemeinde keine Landschaftsgem^Inde kennt, das ungarische Munizipium (den preußischen Kreis, die englische Grafschaft) entgegen. Jedes Dorf hat in Österreich seine Autonomie, aber diese autonomen Gebilde sind zu zwerghaft, als daß sie nennenswerte Mittel und Aufgaben besitzen könnten. Es fehlt die Zusammenfassung in die Landschaftsgemeinde, wo im ausreichend großen örtlichen Umkreis alle Ämter, Anstalten und Einrichtungen zusammengefaßt sind, die Summe aller örtlichen Aufgaben und Kräfte gezogen wird. Hier ist — mindestens in Österreich — die jüdische Gemeindeverfassung ein treuer Spiegel^ der schlechten allgemeinen. Wir haben in Österreich lauter autonome Gemeinden; jeder Kultusvorsteher in Xdorf ist ein Herrgott. Es gibt keinen Unterschied zwischen der kleinen und der großen Gemeinde im Ausmaß ihrer Rechte und — Pflichten. Auch die kleine Gemeinde soll ihren Rabbiner unterhalten, soll jüdische Erziehung verbürgen. Wie diese Aufgaben mit den elendesten Mitteln gelöst werden, läßt sich denken. Die österreichische Judenschaft hat zugesehen, wie ein staatliches Gesetz die Rabbiner dieser kleinen Gemeinden vom Nachweis der allgemeinen Bildung dispensierte (sogenannte Dispensrabbiner)! Vergebens haben Einzelne — wie in Böhmen Filipp Lebenhart — seit Jahren nach einer Vereinigung der kleinen Gemeinden, nach Unterstützung der kleinen durch die großen gerufen. Eine Einrichtung wie die Kreisgemeinde der neuen Gemeindeorganisation im Generalgouvernement Warschau, die nach § 27 der Statuten „Anstalten und Einrichtungen unterhält, die für die Kreiseingesessenen gemeinsam sind und leistungsschwache Gemeinden innerhalb des Kreises unterstützt", kennen wir in Österreich nicht. Die kleinen Gemeinden, die man da {unter passiver Assistenz der Zionisten) in Osterreich verfallen läßt, waren noch vor zehn Jahren, sind zum Teil noch heute Sitz ursprünglichsten jüdischen Lebens. Verwaltung "wider Politik; Sachlichkeit gegen Wortkunst: es ist die Schicksalsfrage der heutigen zionistischen Bewegung, die, auf dem Umweg über ein österreichisches politisches Buch, wieder vor uns hintritt. Hugo Bergmann

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