Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 16 (1937-1938)
- Issue
- 9 (6.1938)
- Date
- 1938-06-01
- Page
- Seite 18 (sequence 18)
- Language
- German
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Seite 18 JÜDISCHES GEMEINDEBLATT FÜR FRANKFURT Nr. 9 Juni 193S Amtliche Anzeigen des Gemeinde Vorstands Gemeindebeschluss l betr. Gemeindeumlage (Kullusbeiiräge) für das Rechnungsjahr 1938/39; A. Im Rechnungsjahre 1938/39 werden unter Vorbehalt der Abänderung im Laufe des Rechnungsjahres erhoben: "":'••. . 1.) "ein Zuschlag von 271/« vom. Hundert zu der für das Kalenderjahr 1937 veranlagten Reichseinkommensteuer oder der im Kalenderjahr 1937 einbehaltenen Lohnsteuer,- %. 2. ) ein--Zuschlag von 33 vom-Hundert zu der für das Rechnungsjahr 1938' -zu' entrichtenden •Reichs vermögensteuer mit der Maßgabe, daß dieser Zuschlag-von denjenigen iVefmögenssfeuerpflichtigen erhoben wird, die einkommensteuerfrei veranlagt sind oder bei denen der Zuschlag zur Vermögensteuer höher ist als der Zuschlag zur Einkommensteuer, im letzteren Falle wird ein Zuschlag, zur Einkommensteuer nicht erhoben,- 3. ) ein Gemeindegeld (Kirchgeld) abgestuft von mindestens RM 1.50 bis höchstens RM 100.- gemäß der nachstehenden Staffel und zwar bei einem nach den vorstehenden Bestimmungen in Ziff. 1 und 2 festgesetzten Kultusbeitrag von RM. o.- bis RM. 5.-. RM. ■ 1.50 n s.oi ii ii 30.- ii 3.- ii 30.01 ii ii 60.- ii . 5.- n 60.01 ii ii 100.- ii 10.- n 100.01 ii ii 150.- ii 15;- ii 150.01 ii ii 200.- ii 20.- ii 200.01 ii . ii . 300.- ...ii . 25.- ii 300.01 n ii 400.- ii 30.- ii 400.01 ii ii 600.- ii 35.- ii 600.01 ii ii . 900.- ii 40.- ii 900.01 ii ii 1500.- ii 50.- ii 1500.01 ii ii 3000.- ii 75.- ii 3000.01 und höher ii 100.- Gemeindegeldpflichtig ist jedes volljährige Gemeindemitglied ohne Rücksicht darauf, ob es irgendwelche Reichssteuern oder Gemeindeumlagen entrichtet. Für Ehegatten, die nicht getrennt zu den Gemeindeumlagen herangezogen sind, wird das Gemeindegeld nur einmal erhoben. B. Sämtliche Gemeindeumlagen (Kultusbeiträge und Gemeindegeld) aller Pflichtigen werden von dem Vorstand der Israelitischen Gemeinde festgesetzt. Behufs Durchführung der Beitragsfestsetzung sind die Gemeindemitglieder verpflichtet, auf Anfordern des Steueramis ihre jüngsten Reichseinkommen- und Reichsvermögensteuerbescheide sowie sonstige für die Steuerfestsetzung wesentlichen Unterlagen vorzulegen. Mangels Vorlage; der erforderlichen Unterlagen wird der zu entrichtende Kultusbeitrag im Wege der Schätzung festgestellt. Die Zahlung aller Kultusbeiträge hat an die Sieuerkasse der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main, Fahrgasse 146, Postscheckkonto Nr. 800 Frankfurt a. M. zu erfolgen und zwar zu folgenden Terminen: 1. ) Wenn die Festsetzung als Zuschlag zur Einkommen¬ oder Vermögensteuer erfolgt ist, zu den für die Reichseihkommensteuer geltenden Zahlungsterminen, d. h. am 10.. Juni, 10. September, 10. Dezember 1938, und 10. März 1939,- 2, ) .wenn die Festsetzung als Zuschlag zur Lohnsteuer erfolgt ist, mit der ersten Hälfte am 15.* Mai, mit der zweiten Hälfte am 1.-November 1938,- .3.) soweit die Heranziehung lediglich zum- Gemeindegreld' erfolgt ist, innerhalb vier Wochen nach Zustellung des Bescheids. ■- - - ■ ■ -'" C. Von sämtlichen Pflichtigen sind Vorauszahlungen auf die Gemeindeumlägen laufend so lange zu entrichten, bis ein neuer Bescheid zugestellt ist. Insbesondere haben bis; zum Empfange des Bescheids für das Rechnungsjahr 1939/40 die Pflichtigen an den entsprechenden Terminen Vorauszählungen zu leisten. Die: Vorauszahlungen betragen an jedem Termine je: ein Viertel, bei den Löhnsteuerpflichtigen je die Hälfte der für das vorausgegangene Rechnungsjahr veranlagten Gemeindeümlage. Die" Vorauszahlungen werden auf die endgültig festgesetzte Summe verrechnet.;f Beabsichtigt der Pf lichtige seinen "Wohnsitz innerhalb der Gemeinde aufzugeben, so wird der bis zum Ende "des" Wegzugsmonais errechnete anteilige Betrag spätestens in; dem Zeitpunkte fällig, in dem. die Gemeinde von der beabsichr tigten Wohnsitzaufgabe Kenntnis erhält. Das gleiche gilt, unbeschadet späterer endgültiger- Veranlagung, für die Vorauszahlungen. ' .. " D. Bei nicht rechtzeitiger Zählung werden Verzugszinsen in Höhe von 6 vom Hundert erhoben. Rückstände werden nach vorausgegangener , kostenpflichtiger Mahnung im Zwangswege eingezogen. E. Für diejenigen Lohn- und Gehaltsempfänger, die von den Finanzämtern^ nicht zur- Einkommensteuer veranlagt werden, gelten folgende Sondervorschriften: 1. ) Maßstab der Beitragsfestsetzung ist der im Kalenderjahre 1937 einbehaltene und vorschriftsmäßig abgeführte Lohnsteuerbetrag, 2. ) ist im Zeitpunkt der-Festsetzung der Lohnsteuerbetrag pro 1937 nicht bekannt, so werden andere zuverlässige Unterlagen, z. B. Auskunft des. Pflichtigen oder seines Arbeitgebers oder Errechnung, zu Grunde gelegt Ist keine dieser Feststellungsmöglichkeiten gegeben, so wird der für das Rechnungsjahr 1937/38 erhobene Betrag, oder freie Schätzung des Lohnsteuerbetrags der Festsetzung zu Grunde gelegt. F. Wenn im Einzelfalle für fällige Beiträge Ratenzahlungen zugelassen werden, so wird bei nichtfristgemäßer Zahlung einer Rate die gesamte Schuld fällig. G. Erleichterungen irgendwelcher Art werden . stets nur unter der ausdrücklichen Bedingung der weiteren Zugehörigkeit zur Gemein:deJ: bewilligt/ ' Frankfurt a. M.f den 9. Mai 1938. Vorstand der Israelitischen Gemeinde ., dl H. GPidenstein - sunuio ist am 17. Av (14 August), dem Todestag des Stifters, ein St pendium in Höhe von RM 300.- für «ine jüdische Braut aus der Gemeinde Hanau oder Frankfurt a.M.zu vergeben. Bewerbungen sind alsbald an einen der unterzeichneten Administratoren einzusenden. Es empfiehlt sich, Referenzen anzugeten. Frankfurt a. M., den 1. Juni 1938 E. GUT Dr. WILLI LORSCH Mendelssohnstr. 63 Neue Mainzerstr. 24 Ferd. Stiefel Junghofstr. 2 Tel: 24693 Hausverwaltungen' ' Vermögentverwaltungen Wirtschaftsberatung Inserate im Gemeindeblatt haben großen Erfolg! In diesem Blatt inserieren, soweit es sich um deutsche Staatsangehörige handelt, nur Juden. ab? Wer gibt an jiid. Ehepaar 2 leere Zimmer Die Ehefrau übernimmt auch, da tüchtige Hausfrau, d. Instandhaltung d. ganz. Wohng. nebst Kochen. Olf. u. 189 a. d. Anzeig-Verw. Inserieren bringt Gewinn! Unsere Büro-Räume befinden sich jetzt: neue maipzersir. 68 (Eritresol) Israel. Männer-und Frauen-Krankenkasse Tel. 23466 Uerein Isr. Lehrerinnenheim e.U. EINLADUNG zurordenil. Mitgliederversammlung am 21. luni 1938 nachm. 19l/* Uhr im Heim, Rückertsirasse 53 T a .g e s.o..r.d,n.u n,g,: 1. öerichterstaitung: des'Vorstands und des Verwaltungsausschussesüberden Vermögehsstand und die Verhältnisse des Vereins/ sowie die Verwaltung im verflossenen Vereinsjahr. 2. Entlastung des Vorstandes und des Verwaltungsausschusses. 3. Neuwahl des Vorstandes. 4. Verschiedenes. Der Vorstand.