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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1936-10-01 · 1 (10.1936) · p. Seite 15

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
15 (1936-1937)
Issue
1 (10.1936)
Date
1936-10-01
Page
Seite 15 (sequence 17)
Language
German
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Seite 15 Mädchenkonfirmation , Auch am kommenden Wochenfest soll eine Mädeheneinsegnungsfeier stattfinden. An dem vorbereitenden Unterricht können Mädchen im Alter von 14-15 Jahren teilnehmen. Anmeldungen sind am besten sogleich bei den liberalen Kabbinern der Gemeinde zu bewirken. Die Teilnahme am Unterricht und an der Feier ist völlig unentgeltlich. Schulgeld - Mahnung Uebcrweisen Sie allmonatlich, spätestens bis zum 15. jeden Monats, das fällige Schulgeld! Ersparen Sie uns die Arbeit des mit Kosten für Sie verbundenen Einziehungsverfahrens. Schuigeldkasse des Philanthropins Fahrgasse 146 Postscheckkonto Ffm. No. 14 Museum jüdischer Altertümer — Rothschild-Museum Die Oeffnungszeiten des Museums sind künftig: Montag bis Freitag von 10—13 Uhr, sowie jeden ersten und dritten Sonntag im Monat von 10—13 Uhr. Der Eintritt ist frei. Gemeindebibliothek Bücherausleihe: Montag bis Donnerstag 12—13 und 16—17 Uhr; Freitag 12—13 Uhr. Mittwoch; 19—21 Uhr Legezeiten: Samstag: 10Vi—13, 15%—18 Uhr; Dienstag: 19—21 Uhr; Donnerstag: 19—21 Uhr. Sprechstunden der Gemeinderabbiner Dr. Hoff mann, Dominikanerplatz 16, Fernspr. 22024, 15—16 Uhr — Dri Horovitz, Unterlindau 21, Fernspr. 77963, 15—16 Uhr (ausser Mittwoch) — Dr. L e m 1 e, Miquelstr. 3, Fernspr. 75185, Montag, Mittwoch, Freitag 15 —16 Uhr — Dr. Salzberge r, Eschersheimerlandstrasse 67, Fernspr. 56920, lÖVa—16 K Uhr — Dr. S e 1 i g m a n n, Böhmerstr. 9, ptr, Fernspr. 51184, 17—18 Uhr. — Rabbiner Kirschbaum, Rabbinatsassessor, Roteckstr. 11, Fernspr. 45281,14—15 Uhr, ferner in der Rabbinischen Lehranstalt „Jeschiwah", Theobald Christstrasse 6, Fernspr. 45673, Donnerstag 10—12 Uhr— Gefängriisseelsorger Dr. Braun, Im Sachs«-nlager 13, Fernspr. 55135, 15—16 Uhr. Andere Sprechzeiten können telephonisch vereinbart werden. . Bekanntmachungen des Friedhofsamtes Grabsteine Auf unseren Friedhöfen, insbesondere auf den Friedhöfen an der Rat-Beil-Straße und in Bockenheim, befinden sich eine Anzahl Grabsteine, die nicht mehr standsicher sind, so dass sie umzustürzen drohen. Die Verfügungsberechtigten sind haftpflichtig und werden aufgefordert, die Standsicherheit der Denksteine einer Nachprüfung zu unterziehen und die erforderlichen' Maßnahmen schnellstens in die Wege zu leiten. Soweit dieser Aufforderung nicht entsprochen wird, müssen die nicht standfesten Grabsteine durch das Friedhofsamt umgelegt werden. Meldung von Sterbefällen Bei vorkommenden Sterbefällen ist umgebende Benachrichtigung des Friedhofsamtes (Fernspr.-Sammelnummer Zepp. 52041) erforderlich. Soweit die behördlichen Formalitäten (ärztlich ausgefüllter Todesschein, Anmeldung heim zuständigen Polizeirevier und Standesamt) nicht von den llinterblfebenen erledigt werden können, wird dies auf "Wunsch vom Friedhofsamt besorgt. Die Vorlage dieser Dokumente ist Vorbedingung für die Vornahme der Beerdigung. Gemeindegärtnerei Die Gemeindegärtnerei (Neuer Friedhof, Eckenheimerlandstrasse 238, Tel. 52043) übernimmt sämtliche vorkommenden gärt, nerischen Arbeiten auf den Friedhöfen der Gemeinde. Sie befaßt sich insbesondere mit der Pflege, von Grabstätten und mit der Bepflanzung mit Grabpflanzen und Blumen. Die Pflege kann Jahresweise oder auf dauernd bestellt werden. Fachmännische Beratung und Kostenvoranschläge werden bereitwillig und unverbindlich durch die Gemeindegärtnerei (Eckenheimerlandstrase 238, Tel. 52043) oder durch das Gemeindebüro ( Fahrgasse 146, Tel. 27544) erteilt Gemeindemitglieder werden gebeten, sich bei Bedarf an Topfpflanzen und Schnittblumen an die Gemeindegärtnerei oder an deren Verkaufsstellen auf den Friedhöfen zu wenden. Bestellungen werden ins Haus geliefert. Verkaufszeiten: werktäglich während der Oeffnungszeit der Friedhöfe, Sonntags von IIV2—13 Uhr. Oeffnungszeiten der Friedhöfe Die Friedhöfe an der Rat Beilstrasse und an der Eckenheimerlandstrasse sind bis 15. Oktober von 7—18 Uhr, vom 15. Oktober bis 1. November von 7.30 — 18 Uhr und ab 1. November von 7.30—17 Uhr geöffnet. Freitags wird eine Stunde vor Beginn des Sabbats geschlossen. Samstags und an den jüdischen Feiertagen sind die Friedhöfe geschlossen. Gedächtnislichter Zum Andenken an Verstorbene können in den Gemeindesynagogen Gedächtnislichter gebrannt werden. Die im Voraus zahlbaren Gebühren betragen: Für ein Licht am Jahrzeitstag Rm. 1.— für ein Licht währenddes Trauerjahres (11 Monate und am ersten Jahrzeitstag) Rm. 60.— für ein ewiges Licht am Jahrzeitstag Rm. 100.— für ein ewiges Licht am Jahrzeitstag einschliesslich Verrichtung des Kaddischgebets Rm. 200.— Bekanntmachungen des Steueramts Alle Kultussteuer- und Gemeindcgeldzahlungen sind an die Steuerkasse der Israelitischen Gemeinde, Fahrgasse 146, (Postscheckkonto Nr. 800 Ffm.) zu leisten. Ausgenommen sind lediglich Zahlungen auf Rückstände, die sich in Vollstreckung befinden. Solche Rückstände sind an die Finanzkasse zu leisten, von der sie vollstreckt worden sind. i\) Kultnsstener und Gemeindegeld 193 5/36 Die Kultussteuer- und Gemeindegeld Veranlagungen sind den Pflichtigen zugegangen und sind in voller Höhe fällig. Wir ersuchen die Gemeindemitglieder dringend, die noch besteh enden Rückstände unverzüglich zu entrichten. b) Kultussteuer pro 1936 der Veranlagten. Soweit die Veranlagungsbescheide sich bereits in dem Besitz der Pflichtigen befinden, sind an den bekannten Terminen, 10. 6., 10. 9., 10. 12. 1936 und 10. 3. 1937, die auf den Veranlagungen vermerkten Raten zu zahlen. Soweit die Veranlagungsbescheide noch nicht in den Besitz der Pflichtigen gelangt sind, sind an den vorstehenden Terminen Vorauszahlungen in der Höhe eines Viertels der Kultussteuer 1935, einschliesslich des Gemeindegeldes, zu zahlen. Diese Zahlungen werden auf die endgültige Veranlagung angerechnet. c)K u 11 usst euer pro 1936 der Nur-Lohnstenerpflichtigen. Die Veranlagungen sind den Pflichtigen zugegangen. Die eine Hälfte war bereits am 15. Mai fällig, die zweite Hälfte ist bis 1. November 1936 zu zahlen. d) Nnr-Gemeindegeldpflichtige. Die Veranlagungen sind den Pflichtigen zugegangen. Das Gemeindegeld ist längst fällig gewesen. NaehvergeblicherMahnungerfolgtdieBeitreibung zuzüglich der Kosten durch die zuständige Vollstreckungsstelle des Finanzamtes. Die Steuerkasse der Israelitischen Gemeinde ist werktäglich von 8% bis 12% Uhr geöffnet. Die Sprechstunden finden zu gleicher Zeit statt Für ältere und gebrechliche Personen steht der Personenaufzug zur Benutzung frei Ffm., den 8. September 1936. VORSTAND DER ISRAELITISCHEN GEMEINDE ___Steneramt Neue Damentaschen EHRENFELD ZEIL 104 neben Hauptpost

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