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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1935-09-01 · 13 (9.1935) · p. Seite 496

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
13 (1934-1935)
Issue
13 (9.1935)
Date
1935-09-01
Page
Seite 496 (sequence 14)
Language
German
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Snte 496 Ruf. Brüder- 43233GrUnmstr. 7 Meldung von Sterbefallen Bei vorkommenden Sterbefällen ist umgehende Benachrichtigung des Friedhofsamtes (Fernspr.-Sammelnummer Zepp. 52041) erforderlich. Soweit die behördlichen Formalitäten (ärztlich ausgefüllter Todesschein, Anmeldung beim zuständigen Polizeirevier und Standesamt) nicht von den Hinterbliebenen erledigt werden können, wird dies auf Wunsch vom Friedhofsamt besorgt. Die Vorlage dieser Dokumente ist Vorbedingung für die Vornahme der Beerdigung. Öffnungszeiten der Friedhöfe Die Friedhöfe an der Kat Beilstrasse und an der Eckenheimerlandstrasse sind in der Zeit vom 1. April bis 15. September von 7-19 Uhr geöffnet Freitags wird eine Stunde vor Beginn des Sabbats geschlossen. Samstags und an den jüdischen Feiertagen sind die Friedhöfe geschlossen. ERICH WIENER GENERAL-A6ENT DER „VICTORIA ZU BERLIN" böhmerstr. 6, tel. 54460 Gedächtnislichter Zum Andenken an Verstorbene können in den Gemeindesynagogen Gedächtnislichter gebrannt werden. Die im Voraus zahlbaren G e bü h r e n beragen: für ein Licht am Jahrzeitstag Km. 1.— für ein Licht währenddes Traue rjahres (11 Monate und am ersten Jahrzeitstag) Em. 60.— für ein ewiges Licht am Jahrzeitstag Em. 100.— für ein ewiges Licht am Jahrzeitstag einschließlich Verrichtung des Kaddischgebets Rm. 200.-— Gemeindegärtnerei Die Gemeindegärtnerei (Neuer Friedhof, Eckenheimerlandstrasse 238, Tel. 52043) übernimmt sämtliche vorkommenden gärtnerischen Arbeiten auf den Friedhöfen der Gemeinde. Sie befasst sich insbesondere mit der Pflege von Grabstätten und mit-der Bepflanzung mit Grabpflanzen und Blumen. Die Pflege kann jahresweise oder auf dauernd bestellt werden. Fachmännische Beratung und Kostenvoranschläge werden bereitwillig und unverbindlich durch die Gemeindegärtnerei (Eckenheimerlandstrasse 238, Tel. 52043) oder durch das Gemeindebüro (Fahrgasse 146, Tel. 27544) erteilt. Gemeindemitglieder werden gebeten, sich bei Bedarf an Topfpflanzen und Schnittblumen an die Gemeindegärtnerei oder an deren Verkaufsstellen auf den Friedhöfen zu wenden. Bestellungen werden ins Haus geliefert. Verkaufszeiten: werktäglich während der Oeffnungszeit der Friedhöfe, Sonntags von 11^-13 Uhr. Bekanntmachungen des Steueramts 11 Alle Kultussteuer- und Genleindegeldzahlungen, ausgenommen diejenigen, die auf in Vollstreckung befindliche Rückstände an die Finanzkasse zu leisten sind, sind künftig nicht mehr an die Finanzkassen, sondern an die Steuerkasse der Israelitischen Gemeinde, Fahrgasse 146, (Postscheckkonto Nr. 800 Ffm.) zu zahlen. Kultussteuer und Gemeindegeld 1935/36 a) Veranlagte. (Frühere Finanzamtszahler.) Die Kultussteuer- und G emeidegeldVeranlagungen sind den Pflichtigen zum Teil bereits übersandt worden. Die erste Vierteljahrszahlung ist am 10. Juni ds. Js. fällig gewesen, die zweite wird am 10. September ds. Js. fällig. Solange die Veranlagungsbescheide noch nicht in den Besitz der Pflichtigen gelangt sind, sind an den bekannten Terminen (10. 6.. 10. 9., 10.12.) Vorauszahlungen in der Höhe eines Viertels der Kultussteuer 19S_4 einschliesslich der Nachveranlagung 1934 zu zahlen. Diese Zahlungen werden auf die endgültige Veranlagung angerechnet werden. b) Nur-Lohnsteuerpflichtige. Die Veranlagungen wurden den Pflichtigen im Laufe des Monats Juli zugesandt. Die erste Rate ist binnen zwei Wochen nach Zustellung der Veranlagung, die zweite bis zum 1. November ds. Js. (unter Angabe der Steuernummer) zu entrichten. c) Nur Gemeindegeldpflichtige. Gemeindegeldpflichtig ist jedes volljährige Gemeindemitglied ohne Rücksicht darauf, ob es irgendwelche Reichs- oder Kultussteuern entrichtet. Für Ehegatten, die nicht getrennt zur Kultussteuer veranlagt sind, wird das Gemeindegeld nur einmal veranlagt und erhoben. Die Veranlagungen wurden den Pflichtigen im Laufe des Monats Juli übersandt. Das Gemeindegeld ist 4 Wochen nach Zustellung des Bescheides fällig geworden. * Wir ersuchen die Gemeindemitglieder dringend, die in den Veranlagungsbescheiden, bezw. in der vorstehenden Bekanntmachung verzeichneten Zahlungstermine genauestens innezuhalten. * Die Steuerkasse der Israelitischen Gemeinde ist werktäglich von 8% bis 12% Uhr geöffnet. Die Sprechstunden finden zu gleicher Zeit statt. Für ältere und gebrechliche Personen steht der Pesonenaufzug zur Benutzung frei. Ffm., den 30. August 1935. : VORSTAND DER ISRAELITISCHEN GEMEINDE Steueramt Die Frankfurter Bank, Neue Mainzerstrafye 69 gegründet 1854 Tel. 20901 übernimmt die Ausführung aller bankmässigen Geschäfte Spareinlagen gegen Sparbuch Hinterlegungsstelle für Mündelvermögen

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