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Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main · 1934-02-01 · 6 (2.1934) · p. Seite 239

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Journal
Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
Volume
12 (1933-1934)
Issue
6 (2.1934)
Date
1934-02-01
Page
Seite 239 (sequence 13)
Language
German
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Seite 239 Jüdische Chronik Deutschland Zur Frage der Rechtsstellung der jüdischen Handwerker und Mittelständler hat sich das Reichswirtschaftsmini&terium in einem Schreiben an die jüdischen Berufsorganisationen folgendermaßen geäußert: 1. ZurFragederLehrlings-Einstellung. Ein gesetzliches Verbot der Einstellung nichtarischer Lehrlinge bei arischen oder nichtarischen Meistern ist nicht ergangen. 2. Zur Eingliederung der Handwerker und Mittelständler in ihre Berufs-Organisationen. Es sind weder gesetzliche Vorschriften noch Richtlinien über die Zugehörigkeit von Nichtariein zu berufsständischen Organisationen erlassen worden, insbesondere ist der Ausschluß von Nichtariern aus solchen Organisationen nicht angeordnet worden. 3. Handwerker- Ausweis (Handwerke r-K arte). Gesetzliche Vorschriften über die Ausstellung von Handwerker-Ausweisen sind nicht erlassen worden. Der Besitz eines Handwerker-Ausweises ist nicht Voraussetzung für die Gewerbe-Ausübung. 4. Vergebung von Arbeiten und Lieferungen durch staatliche und städtische Behörden. Der Ausschluß nichtarischer Unternehmungen von Arbeiten und Leistungen für staatliche und städtische Behörden ist gleichfalls reichsseitig nicht angeordnet worden; im übrigen wird auf den Inhalt der Richtlinien vom 14. Juli 1933 (veröffentlicht im Reichsanzeiger vom 4. August 1933) verwiesen. 5. W o h 1 - fahrtslieferungen. Das gleiche gilt für sorgenannte Wohlfahrtslieferungen. 6. Ehestandsdarlehen. Eine Aenderung der Vorschriften für Ehestandsdarlehen steht nicht zu erwarten. 7. Boykottierung nichtarischer Firmen. Beschwerden über Boykottmaßnahmen gegen nichtarische Firmen sind an die übergeordneten Stellen derjenigen Stellen zu richten, die diese Boykottmaßnahmen veranlaßt haben. — Um den schwer um seine Existenz ringenden jüdischen Mittelstand in ganz Deutschland durch Schaffung von Hilfs- und Kreditmöglichkeiten in seiner wirtschaftlichen Kraft zu erhalten und wirtschaftliche Existenzen neu zu schaffen, sind unter kräftiger Mitwirkung der „Zentralstelle für jüdische Darlehenskassen" bis jetzt 60, davon im Jahre 1933 allein 40 Darlehenskassen, teils örtliche, teils Kassen für ganze Bezirke ins Leben gerufen und an der Arbeit. Bezirkskassen bestehen bzw. sind in Bildung begriffen in folgenden Bezirken: Baden (Karlsruhe), Bayern (Ansbach, Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Fürth, Kissingen, Kitzingen. Neumarkt, Pfalz, Regensburg, Schweinfurt, Würzburg), Brandenburg (Berlin), Grenzmark Posen-Westpreußen (Schneidemühl), Hessen-Nassau (Frankfurt), Niederschlesien (Breslau). Oberschlesien (Beuthen), Ostfriesland (Emden), Ostpreußen (Allenstein), Pommern (Stettin). Rheinland (Köln), Sachsen-Anhalt (Magdeburg), Schleswig-Holstein und Hansestädte (Hamburg), Thüringen (Erfurt), Westfalen (Bielefeld), Württemberg (Stuttgart). Ziel der Zentralstelle ist, in den nächsten Monaten in allen größeren jüdischen Gemeinden, in denen noch keine Darlehenskassen bestehen, Darlehenskassen zu gründen und außerdem den Ausbau der Bezirksdarlehenskassen so zu beschleunigen, daß auch die Kredithilfe den kleineren und Kleingemeinden im ganzen Reich zugute kommen kann. — Die außerordentliche Beschränkung der für die jüdische Wohlfahrtspflege zur Verfügung stehenden Mittel und die gesteigerten Anforderungen zwingen gebieterisch zu stärkster Planwirtschaft in der Gesamtarbeit, vor allem auf dem Gebiet des Anstaltswesens. Es ist deshalb in Gemeinschaft mit der ..Reichsvertretung der deutschen Juden" und dem „Zentralausschuß der deutschen Juden für Hilfe und Aufbau" ein mit weitgehenden Vollmachten versehener Anstaltsausschuß bei der „Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden" gebildet worden. — Ein von dem Erziehungsausschuß der „Reichsvertretung der deutschen Juden" aus Fachmännern der verschiedenen jüdischen Richtungen gebildeter Unterrichtsausschuß hat in langer Arbeit Richtlinien zu Lehrplänen aufgestellt. Diese von der Reichsvertretung nunmehr veröffentlichten Richtlinien sollen eine Ergänzung zu den staatlichen Richtlinien Bitte kurbeln Sie meine Wirtschaft an! Cafe des Westens Inhaber: Ludwig Isenburger Leipzigerstr. 26 Fernruf 77178 Die neue Wohnung richtet fachkundige Kunstgewerblerin unter Verwertung der vorhandenen Bestände geschmackvoll u. praktisch ein. GRETE CATZENSTEIN Kettenhofweg 59 Telefon 76644 Salomon Feitier Wirtschaftstreuhänder u. Sachverständiger Aktuell: Bilanzen und Steuerklärungen Frankfurt a. M, Wolfsgangstr. 49, Tel. 58670 Bing Glas rMmxxzm Porzellan Kaiserstr. 4 m~ ■■ Gegr. 1826 l\ W lU III 1 IV. inh. Paul Buseck zu allerbilllgsfeit Alexander Loeb Preisen Geschenke in jeder Preislage. H Atelier für feine Damensdineiderei B <Dodenbeimer~ödl)oemann H Kleider : Mäntel : Kostüme U Gutleutstr. 19, Nähe Schauspielhaus . Telefon 31863 Z€,L63 hat die schönsten Hemden

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