Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Journal
- Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt am Main
- Volume
- 5 (1926-1927)
- Issue
- 11 (7.1927)
- Date
- 1927-07-01
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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19 Geschäftliche Mitteilungen. Erfreuliches aus Kronthal! Wie wir soeben erfahren, ist auf der großen süddeutschen Hotel- und Gastwirts-Ausstellung in Würzburg das Kronthaler Mineralwasser mit der goldenen Medaille ausgezeichnet worden. Es handelt sich hier um die erste seit Wiedereröffnung des Kronthaler Brunnen- Betriebes mit Kronthaler Wasser beschickte Ausstellung, und die Prämiierungen für Kronthaler Mineralwasser betragen nunmehr 34. Ein neuer erfreulicher Beweis für die stets wachsende Beliebtheit des Kronthaler Wassers, auch weit über unsere Gaue hinaus. Die vorliegende Nummer enthält eine Anzeige des neugegründeten Instituts für Paraffintherapie, Bockenheimer Landstraße 28 Pt., woselbst auch nähere Auskünfte und Prospekte zu erhalten sind. _ Die Treuhand A.-G. Hanau Zweigniederlassung Krankfurt a. M. Große E.schenheimerstr. 29, Fernruf Hansa 68Z5 übernimmt die Ausfertigung und Einreichung von Steuererklärungen in eigenem Namen als vom Landesfinanzamt zugelassene Bevollmächtigte. Laufende sachgemäße Steuer« und Wlrtschaftsberatungen jeder Art, Durchführung sämtlicher Steuerangelegenheiten, Buch- und Bilanzrevisionen, sowie Beistand und Vertretung bei finanzamtlichen Buchprüfungen usw. _ Die vorliegende Nummer enthält eine Anzeige betr. NestattungSbeihilfe, worin auf eine neue Organisation hingewiesen wird, die fich zur Aufgabe stellt, gegen mäßige Beiträge ihren Mitgliedern die Aufbringung von Beerdigungskosten abzunehmen. senmns Oytz^ l,o/?7??.7a-s/? ^SH/snHsn/s vo/? " LA.— * is/Z/Fssäs/r/s vo/? "7O5.-s U? V? WU FSMS5t^ä"c5cttkUtte«ttck WMO^^^^V70k3l5s^0I<Z^7^) M pünkliche Zustellung kann nur dann sichergestellt werden, wenn alle Bezieher den rechtzeitigen Eingang der einzelnen Nummern fortlaufend überwachen. Das Blatt erscheint in der Regel in der ersten Woche jedes Monats. Beschwerden sind zunächst bei dem Briefträger oder bei dem zuständigen Postamt anzubringen, da die Zustellung vertraglich der Post Verwaltung übertragen ist. Nur wenn seitens der Post keine Abhilfe geschaffen wird, ist der Gemeinde Mitteilung zu machen. Steusrberstungen jecier/^rt 7>eulisn6 H.-Q., ttsnsu insbesoncisre bei ösanstanciung cisr Ztsusrsr- Klärung ciurcn clis ösnörcisn. Ourentünrung von Lteuerstrsitvertanren, öucnrsvisionsn, Vertrauensarbeiten, Ausfertigung uncj ^inreienung von 8tsuer- Erklärungen im eigenen kramen als Vsvoümacntigts, ciuren ^weigniecleflsssung Frankfurt s. IVI. Sf.Lsvrionkvimsrstf.2S - ^v^nruf »ansa 6S3V Vom l.anävstinsn?amt zugelassen« Taenverstancligv Kc>s I vls i ss"- <> rvkvlssc ksrsi?sunusstrskv IS Innsber: Cs?> KIsnvr Dßsnss 1SSV S1 Erstklassige ^ustunrung in rierrenstärke^äsene, llamenu. riausnaitungs^äsenv ^bnolunA un6 I^lekerunZ kre! tlsus. postverssnc! nscn su8^vsrt8. Gemeinde-Mitglieder berücksichtigt unsere Inserenten!