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Jahresbericht · 1914-01-01 · 1913/14 (1914) · page 61

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahresbericht
Volume
1913/14 (1914)
Date
1914-01-01
Page
– (sequence 61)
Language
German
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— 13 — sich der Name nicht, wohl aber in den Bartholomäusbüchern. Battonn (II, 60 und IV, 33) bemerkt über das Gäßchen unter der Überschrift „Kleine Fischergasse, dem Brückhofe gegenüber": „Ihre (der Gasse) Lage schränkt sich zwischen die Fahrgasse und die Fischergasse ein." Dietz verlegt sie ans Fischerpf Örtchen, was nicht zutrifft. Da es von einem Eckhause der Arnsburger- und Fahrgasse heißt (Battonn IV, 33): opponitur quasi vico parvo dicto Mosemannsgazze und das Gäßchen als transitus zwischen Fahrgasse und Fischergasse bezeichnet wird, so zog sie sich wohl zwischen der Samuels- und Fahrgasse in annähernd westöstlicher Bichtung hin. Um die Mitte des XIV. Jahrhunderts brachen zwei verhängnisvolle Ereignisse über die Frankfurter Juden herein, die auch die Judengasse in Mitleidenschaft zogen. Kaiser Ludwig hatte verschiedene Mitglieder der Gemeinde wegen Verbrechen —von welcher Art diese waren, ist unbekannt — vor Gericht gezogen und bestraft. Eine allgemeine Panik entstand darüber bei den Juden, eine Anzahl — der Kaiser nennt in der betreffenden Urkunde1) von einigen die Namen2) — floh aus Furcht vor gleicher Strafe. Der volle Zorn des Kaisers ergoß sich über die „ihm abtrünnigen und vorflüchtigen Juden", „den wir doch no dehein leid getan hetten". Als Entschädigung für die ihm aus ihrer Flucht erwachsene Schmälerung seiner Einkünfte zog er die Häuser und sonstigen Besitzungen der Geflohenen ein und verkaufte sie der Stadt um 300 # Heller3). Wollten aber die Flüchtlinge wieder nach Frankfurt zurückkehren, so gestattete der Kaiser, daß der Bat sie aufnehme und mit ihnen wegen der Bückgabe des konfiszierten Besitzes verhandle4). So war eine Anzahl Judenhäuser in den Besitz der Stadt gelangt. Viel gewaltiger als dieses kaiserliche Strafgericht griff in das Schicksal der Frankfurter Juden und ihrer Gasse das Jahr 1349 ein. Am 25. Juni dieses Jahres schloß Karl IV. mit dem Frankfurter Bat einen Vertrag, in dem er ihm die Juden um 15 200 # *) Stammbuch der Frankfurter Juden, S. 434. 2) Die Urkunde ist ausgestellt Frankfurt, am 26. November 1346. Das Original befindet sich im Frankfurter Archiv Privileg. 78, abgedruckt im Urkundenbuch Nr. 108, S. 38. Bücher (S. 533) schätzt die Zahl der Geflohenen und der Bestraften, allerdings etwas willkürlich, auf 50 Personen. 3) In der Urkunde heißt es: Der Bat und die Stadt Frankfurt mögen die Häuser und Gesässe der geflohenen Juden „in irer hant und gewalt haben, mit ze tuen und ze lazzen, zu verkauften, zu versetzzen und nach allem irem nutze als vor dasz si sich dem geld wider miigent genehin etc." (Siehe politische Geschichte der Frankfurter Juden, S. 32.) *) Von dieser Erlaubnis haben 7 der Geflohenen (Bücher, S. 534, zählt nur 5) Gebrauch gemacht, nämlich Mosemann von Wetzlar, Fischlin von Erfurt, Senderlin von Speyer, Falk von Münzenberg, Menchin von Konstanz und nach dem Gerichtsbuch des Jahres 1347 auch Jacob Haipart und Granau.

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