Jahresbericht
- Journal
- Jahresbericht
- Volume
- 1913/14 (1914)
- Date
- 1914-01-01
- Page
- – (sequence 59)
- Language
- German
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— 11 — Judenhäusern, außerdem von der Badestube und von der Synagoge1), ebenso waren vor 1349 die Juden Moses von Aschaffenburg und Kadernetz für ihre Häuser den deutscheu Ordensherren zinspflichtig2); in gleicher Weise das Tanzhaus der Juden und der davor liegende Hof3). Auch weltliche Herren hatten auf ihrem Grund und Boden Juden sitzen, so der Herr von Schoneck(en) in Boppart. Diesem entrichteten sie für seine zwei Häuser, von denen das eine dicht an der Judenschule, das andere in der Affengasse (auf dem Übersichtsplan bei e) lag, zusammen 9V2 h und 3 h Zins4). So fand die territoriale Zersplitterung Deutschlands ihr Gegenbild in der des Judenquartiers. Nur in vereinzelten Fällen geben die Bechen- und Gerichtsbücher die Namen der Häuser, in denen die Juden saßen; meistens begnügen sie sich mit allgemeinen Angaben, wie Jacob an der Brücke (apud pontem), David an dem Moine, oder sie nennen das Haus nach seinem Besitzer, wie domus Josephi, domus judee Bubiin, domus Morset de Hohenberg usw. Aus der Bezeichnung eines Hauses als Judenhaus ist nicht immer festzustellen, ob die Juden darin als Eigentümer oder als Mieter saßen. Vom Haus zum Alten Schwert5) (domus ad gladium), wissen wir, daß es Moses von Seligenstadt gehörte, der es 1337 Emicho, dem Kanonikus der Kirche zu Würzbuug, für 100 u verpfändete. Mitbesitzer des Hauses war Süßkind von Cöln6). Als Mieter finden wir darin Isaak (1333) und Gumpert (1343) (siehe oben). Ein anderes Judenhaus ist der Storch, ein Haus, das seinen Namen noch bis auf den heutigen Tag bewahrt hat. Verschiedene Mietsparteien wohnten darin, 1333 Morsit, 1340 Gumpert7); von 1341, bzw. 1342 ab Fischelin, Rechelin, Lewe8), Meiger (= Meier)8), Liepmann. Ein drittes Judenhaus ist der Speshart (Speheshart)9); auch hier wohnen in den vierziger Jahren des XIV. Jahrhunderts verschiedene x) Rechenbuch 1358 (Urkundenbuch S. 219). 8) L. c. 3) Gerichtsbuch 1357 (Urkundenbuch 455). *) L. c. 1361 (Urkundenbuch. S. 221). 5) Wohl identisch mit dem Haus zum Schwert, nach Battonn II, 77, entspricht es Lit. L Nr. 44 Fahrgasse 43. «) Urkundenbuch Nr. 62, S. 18. 7) Siehe Gerichtsbuch 1340, deshalb Gumpert Starg genannt. Diese und die folgenden Angaben sind aus den Gerichtsbüchern der betreffenden Jahre herausgezogen. 8) Im Gerichtsbuch 1347 (Urkundenbuch S. 421, cf. L c, S. 422) findet sich folgende Stelle: Minman et Gumpertus zu dem Storke dederunt censum suum, quem solvisse debebant, Gerdrudis 7V2 den. de domibus suis Gumperti predicti et duobus domunculia sibi continuis pro illis de Ovinbach. Folgt etwa hieraus, daß der Storch sich damals in christlichem Besitze befand? ') Bei Battonn finden sich „Spessart, alter Spessart, junger Spesshart" (siehe Register S. 235, Band VJJL). Gemeint kann nur der zweite sein, der sich in der heiligen Geistgasse (in vico sancti Spiritus), jetzt Saalgasse 38 (Lit. J, Nr. 80) befand (Battonn IV, S. 83 u. 84.