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Programm · 1912-01-01 · 1912 · p. Seite 31

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Journal
Programm
Volume
1912
Date
1912-01-01
Page
Seite 31 (sequence 30)
Language
German
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~r 31 — Verfügung vom 19. April 1911. Die Einführung der sog. Kurzstunde wird auch an der höheren Mädchenschule genehmigt. Verfügung vom 11. Mai 1911. Der Erlass des Herrn Ministers vom 18. Januar betr. «Jugendpflege wird zur Kenntnis gebracht und das Kollegium zur Mitarbeit an dieser nationalen Aufgabe aufgefordert. Verfügung vom 22. September 1911. Die vom Herrn Minister der geistliehen und Unterrichtsangelegenheiten angeordneten Bestimmungen über die Dauer der einzelnen Unterrichtsstunden werden mitgeteilt. Verfügung vom 20. Oktober 1911. Die Einführung des Lehrbuches der Mathematik zum Gebrauch an höheren Mädchenschulen von W. Bauer und E. von Hanxleden, Teil I und II, wird von Ostern nächsten Jahres genehmigt. Verfügung vom 29. Oktober 1911. Die neuen Vorschriften über die in den Lehrplänen vorgeschriebenen schriftlichen Arbeiten werden mitgeteilt. Verfügung vom 14. November 1911. Die Einführung der Fibel „Fröhlicher Anfang" von Eckhardt-Lüllwitz an der Vorschule der Realschule und der höheren Mädchenschule wird genehmigt. Verfügungen vom 21. Dezember 1911 und 24. Januar 1912. Dem Oberlehrer Dr. Hugo Schaumberger ist der Charakter als Professor und der Rang der Räte IV. Klasse verliehen worden. Verfügungen vom 27. Dezember 1911, 3. und 6. Februar 1912. Die Ferienordnung für das Schuljahr 1912/13 wird für das Philanthropin folgendermassen festgesetzt: Nähere Bezeichnung Schulschluss Schulbeginn Osterferien Pflngstferien .... Sommerferien .... Michaelisferien . . . . Weihnachtsferien . . . Osterferien 1913 . . . Freitag, den 29.'März Dienstag, den 21 .Mai nachm. Freitag, den 12. Juli nachm. Samstag, den 28. September Freitag, den 20. Dezember Mittwoch, den 19. März Montag, den 15. April Dienstag, den 28. Mai Dienstag, den 13. August Montag, den 14. Oktober Freitag, den 3. Jan. 1913. Verfügung vom 15. Februar 1912. Durch Allerhöchsten Erlass vom 18. Dezember , v. J. wird den nach den Bestimmungen über die Neuordnungen des höheren Mädchenschulwesens vom 18. August 1908 eingerichteten, als höhere Lehranstalten anerkannten Höheren Mädchenschulen die Bezeichnung „Lyzeum" verliehen.

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