Programm
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- Volume
- 1911
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 24 (sequence 25)
- Language
- German
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…/3089693-3089776--1433-3092356- Visual Library
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- Wesel 1× ep/1045997
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aller Verheißungen behielt doch. Heinrich VII. im Jahre 1309 den in Frankfurt, Oppenheim und anderen Orten am Rhein und im Elsaß erhobenen Zehnten wieder für sich, da er in zu arger Geldnot war,1) und Ludwig der Bayer verfuhr im ersten Jahre seiner Regierung nicht anders2). Daher zog es der Erzbischof von Mainz vor, auf den Judenzehnten ein für allemal zu verzichten und sich dafür mit einer sichereren Einnahme abfinden zu lassen. Heinrich VII. ging auch darauf ein und wies ihm 600 Pfund auf die Reichsmünze von Schwäbisch-Hall an, erhöhte also den Betrag um 100 Pfund3). Aber erst Kaiser Ludwig ordnete die Frage des Judenzehnten endgültig; er setzte die Entschädigungssumme jährlich auf 840Pfund fest, worin auch die aus der Zeit Adolfs von Nassau stammenden 300 Mark (540 Pfund) einbegriffen sein sollten4). Trotzdem jetzt die Summe viel geringer war als vorher, war der Erzbischof mit dieser Abmachung einverstanden. Denn diese Einkünfte flössen ihm nunmehr unabhängig vom Kaiser direkt von den Juden zu, und Ludwig hatte den Frankfurter Rat beauftragt, die Juden zur pünktlichen Zahlung anzuhalten5). Über dreißig Jahre, bis zur zweiten Judenschlacht, hat das Erzbistum Mainz, von niemandem gestört, die Steuer von 840 Pfund von der Frankfurter Judengemeinde bezogen6). Neben der Reichssteuer und den dazugehörenden Abgaben an das Erzstift Mainz hatten die Frankfurter Juden noch der Stadt7) und der Gemeinde zu steuern. An und für sich war keine dieser Steuern übermäßig hoch, immerhin mochten sie alle zusammen drückend sein; wahrscheinlich kamen auch noch andere, uns unbekannte Lasten hinzu, die die Gemeinde in arge finanzielle Bedrängnis brachten. So entx) Er selbst gesteht, den Judenzehnten in Höhe von 585 Mark in den betreffenden Orten (Frankfurt, Oppenheim, Boppard, [Ober-] Wesel, Worms) und im Elsaß für sich erhoben zu haben. Boehmer-Lau I, S. 475 Nr. 916. 2) Boehmer-Lau II, S. 8 Nr. 11. *) Guden, codex dipL Tom. HL S. 56; Stobbe S. 47. *) 1. c. Die Rente der 300 Mark hatte Ludwig dem Erzbischof auch am selben Tage (am 7. März 1315) garantiert:... salvis Semper eidem archiepiscopo et successoribus suis.. - aliis obligacionibus competentibus eisdem in predictis iudeis quovismodo vel causa, in quibus eis preiudicium aliquod nolumus irrogari. Boehmer-Lau II, S. 9 Nr. 12. 5) Siehe auch Guden, codex dipl. Tom. HE S. 118: Die Urkunde (litera preceptoria ad Francofordenses quatenus episcopo de 300 tß. h. redditibus respondeant) ist ebenfalls ausgestellt Speier 17. März 1315. 6) Im Jahre 1349 (26. Juni) bestätigt Karl IV. dem Erzbischof Gerlach zu Mainz die 840 Pfund Heller von den Frankfurter Juden. Boehmer-Hub. reg. imp. VUJL S. 84 Nr. 1042.?) Der älteste Bürgerbrief ist für Joserlin von Würzburg ausgestellt, datiert vom 31. August 1336; mit ihm wird eine Jahressteuer von 10 „guten schweren Gulden" (Untergew. E 43, gedruckt bei Baerwald, Der alte Friedhof usw. S. 21).