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Programm · 1906-01-01 · 1906 · p. Seite 39

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Journal
Programm
Volume
1906
Date
1906-01-01
Page
Seite 39 (sequence 38)
Language
German
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— &■> .....- /■.■■. ■ :• - \ L De r Ju hl I au ms prei s. 1. Der JubilaimiSpreis wird alle zwei Jahre ausgeschrieben, zum erste:; Male, für 1007. 2. Die Vej'kirndiing des -Resultates und Zuerkennung des- Preises erioigt jewcijs Iii. April des iit-uvffendeu Jahres. Die Arbeuen mü>si-u rmmoMms drei I\ionato vorher eiugereichi sein. Die öffentliche Au^f-iirt-iV-in-i;* hat zum ei^en }[alc ein Jahr vor dem letzten Tage der rhareiehungsfrlst und dann mir Zwischenräumen von je acht. Tagen noch -dreimal zu erfolgen. X. Die Veröltem lieinmg erfolgt dreimal in der rraakfureer Zeitung und einmal im deutschen Koichsauzeiger. ausserdem auch im Programm der Schule. 4. Der Treis wird für hervorragende Leistungen auf uem; mbieto dv.*r "Wissenschaften, insbesondere der Natur- oder der Kandels wis^eir-ehaftem der Kunst oder der Technik ausgesetzt, doch bleibt es dem Schul rat überlassen, in einzelnen Fällen das Preisausschreiben auf gewisse Gebiete zu beseluankea. 5. Der Jubilüomsprois wird nur au frühere Schüler -,>der Sehülerinnen vergeben, welche einen wesentlichen Teil iirrer Ausbildung im Idulamhropü; empfangen haben. 6. Die Höhe des Preises beträgt mindestens j\L 1U00. Er ist nicht teilbar. 7. " Qber die Zuerkennung des Preises wird vom Schul rat uurer Zuziehung geeigneter Saehverständiger entschieden. . 8. Ausser dem Preise, wird dem Sieger ein künstlerisch ausgestattetes Diplom behändigt. II. II. ü ifs ka sse. 1. Die Hüifskasse des Jubiiaumsfouds gewährt Angehörigen verstorbener Lehrer oder Lehrerimien in i^ccUn-fsfälieji'IioihtilFe durch Gewährung von Geldmitteln. 2. Die Jicihülle wird ais einmalige Gabe gewähr:, die jedes Jahr erneuert werden kann. Ein Anspruch auf wiederholte oder dauernde Gewährung .-.teht den Unterstützten nicht zu. 0. In erster Linie sollen, seiche Bewerber berücksichtigt werden, die nach den Statuten der Oreizemich-Stürung keinen Anspruch, auf Gnterstürzung aus dieser Stiftung haben. III. Sonstige" Zwecke. 1. Die Zinsen des Fonds können auch zur Ilestreituug andere.r dem Pesten der Schule dienender Aufgaben verwendet werden, wenn diese ausserhalb der dem Schulrat zur Last fallenden gewöhnlichen Schulzwecke liegen. 2. Ausgeschlossen ist die Verwendung der Zinsen zur .Bezahlung laufenden oder rückständigen Schulgeldes für Schüler oder Schülerinnen der Schule. )j. Dagegen werden •folgende Zwecke ais vornehmlich in Peiracht kommend festgesetzt:

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