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Programm · 1901-01-01 · 1901 · p. Seite 33

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Programm
Volume
1901
Date
1901-01-01
Page
Seite 33 (sequence 32)
Language
German
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•* Zur Feier des 100; Geburtstages, des Prof. Moritz Oppenheim, veranstaltete der .Frankfurter. Küustverein vom 22. April bis \ 3. Mai eine Collectiv-Ausstellungder Werke des ••bekannten-■ Malers.;- gern kam die Schuiverwaltung einem Ersuchen des Vereins nach und "stellte die'im Besitz.-.der Schule befindlichen Werke, des Künstlers für die Dauer . der Ausstellung zur Verfügung. ^or 'schöne Kopf Sigismund Geisenheimer's, gemalt von Oppenheim zwei .Jahre'vor dem Tode des Begründers unserer Schule, wie das .'ß-elehrtenantlitzE. des langjährigen Lehrers am Philanthropiiy des berühmten Dr. J. M. Jost (gemalt im Todesjahr Jost's 1860) fanden in den Berichten über die Ausstellung gebührende Würdigung; besonderes Interesse erregte die Schuifahne, die der Künstler 1840 zur Gutenberg-Eeier gemalt hatte, und die im Festzug am 24. Juni 1840 in Frankfurt von einer Abordnung der Schüler des Philanthropins getragen wurde. (Sie giebt eine allegorische Darstellung der Jugend, die zur Wissenschaft Iiineilt; im Hintergrund ist das Gutenbergdenkmal in Mainz sichtbar. Unterhalb der Jugendgestalt, befindet sich die Inschrift: „Die Lehre ist Gottes, ihrer Verkünder eine Schaar" [Ps. 88, 12J.) f- 5. Das Statut der Schule. Die Verwaltung'des Philanthropins fand bisher ihre rechtliche Grundlage in dem Statut -„Gesetz;und-.Ordnung'•für die Real- und Volksschule der Israelitischen Gemeinde^ vom Jahre 1822. In den fast 80 Jahren, die seit Festsetzung des »Statuts verflossen waren, platten sich die . äusseren: und.-, inneren-^Verhältnisse, der Schule infolge der Anforderungen, ilie die Zeitverhältnisse an sie stellten, völlig verändert; es bestand schliesslich eine wesentliche Verschiedenheit zwischen der Wirklichkeit und den statutarischen Bestimmungen, die . jj&ch durch mehrfache Revisionen und Ergänzungen, die das Statut in den Jahren 184S, . 1851, 1891 und 1896 erfuhr; nicht beseitigt werden konnten. Der Schulrat fasste deshalb den Beschluss, eine völlige Erneuerung des Statuts vorzunehmen; nach langwierigen Verhandlungen innerhalb dieser Körperschaft sowie zwischen Schulrat, Gemeinde- und staatlicher Aufsichtsbehörde wurde das Werk zu glücklichem Ende geführt. Am 7. Mai 1900 fand das neue Statut „Gesetz und Ordnung für die Realschule der israelitischen Gemeinde (Philanthropin). Revidirte Schulordnung vom 21. Februar 1900;i die Bestätigung des Vorstandes der israelitischen Gemeinde, durch Verfügung vom 4. Dezember auch diejenige des Königlichen Provinzial-Schulko! legi ums. In anerkennenswerter Weise wurden bei der Revision des Statuts u. a. die Anstellungs- und Gehaltsverhältnisse, der an der Schule wirkenden Lehrkräfte nach den für staatliche Anstalten geltenden Vorschriften geregelt, insbesondere, der 2. Nachtrag B zum Normaletat vom 4. Mai 1892 auch für die Besoldungen der Lehrer des Philanthropins zu Grunde'gelegt. Schulrat und Gemeindebehörden gaben bei dieser Gelegenheit ihrem Dank für die treue Pflichterfüllung der Lehrenden und für die Leistungen der Schule noch besonderen Ausdruck, indem sie bereits vor der Genehmigung der Schulordnung die neue Gehaltsordnung in Kraft' treten - Hessen. Ich verfehle nicht für das freundliche Wohlwollen, das die Patronatsbehörde auch bei dieser Angelegenheit der Anstalt wie den an ihr wirkenden Lehrkräften: gezeigt;hat, den geziemenden Dank an dieser Stelle auszusprechen.

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