Programm
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- Volume
- 1901
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 30 (sequence 29)
- Language
- German
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30 — 2. Der Fachcursus in den Handelswissenschaften» Seit seinem Bestehen hat das ■ Philanthropin die Zöglinge planmässig für die lebendige Anteilnahme an dem Leben der Gegenwart, insbesondre für ihre spätere Berufsarbeit vorbereitet, ohne dabei den allgemeinen Erziehungszweck: zu beeinträchtigen. Bereits, der erste Leiter der Schule, Oberlehrer Hess, betonte nachdrücklich, dass Bestimmung dieser Schule ,,n.icht bloß die methodische Entw ick lang und Ausbildung der Seelenkräfte des Kindes sei; sie Jiat auch die Summe von Begriffen. Kenntnissen und Fertigkeiten den Zöglingen beizubringen, die zur geschickten Führung des bürgerlichen Lebens erfordert werdend Freilich kann die Schule bei ihrem Hauptzweck, der auf die Gesamthebung der Scbülerpersönlichkeit gerichtet ist, und bei den Vorschriften des amtlichen Lehrplans den Zöglingen diese Kenntnisse und Fertigkeiten nicht in einer für das spätere Wirken ausreichenden Weise nahebringen: Sollen, unsere Zöglinge wohlgerüstet ins Leben treten und in dem kaufmännischen und gewerblichen .Borat", dem sich mit geringen Ausnahmen fast alle zuwenden, sofort die Dienste thim, die der Beruf von ihnen" fordert, so ist eine Zusammenfassung, Vertiefung und Erweiterung, des praktischen Könnens unbedingt erforderlich. Diese Erwägungen führten zu dorn Plan, einen Fachcursus in^den Handelswissenschaften für diejenigen Schüler bezw. Schülerinnen einzurichten, •welche die erste Klasse der.Realbezw. höheren Mädchenschule unserer Ansiair. ordnungsmässig absolviert haben : in ihm sollen sie im Verlauf eines Jahres die Haiuielsthätigkeit in ihren Hauptzweigen kennen lernen und in den Kenntnissen ausgebildet worden, die für die Kontorarb'eiten in Grosshandhingen, Fabriken und Banken erforderlich sind. Sowohl der. Schulrat wie der Vorstand der israelitischen Gemeinde erklärten sich aus diesen Gründen mit der Angliederung eines Fachcursus an das Philanthropio einverstanden und stellten bereitwilligst die hierfür erforderlichen Mittel zur Vertilgung; auch die staatliche Aufsichtsbehörde gab zu der Errichtung desselben durch Ministerial-Erlass vom 21. Dezember v. Js. die Genehmigung: So wirddenn' der Cursus mir Beginn des neuen Schuljahrs ins Leben treten und, wie wir hoffen, den reichen Segen, der von unserer Schule durch fast ein Jahrhundert ausgegangen ist, fortab noch vermehren helfen.; Als Unterrichtsgegenstände sind für den Fachcursus in Aussicht genommen: Hahdelscorrespondenz in deutscher, französischer und englischer Sprache: Kaufmännisches Rechnen; Handels- und. Wechsel recht; Buchhaltung; Volkswirtscluifts- und Handelslehre; Handelsgeschichte und Handelsgeographie; Warenkunde und Handeischenvie; Stenographie und Handhabung der Schreibmaschine. 3. Prüfungen- und Revision des Unterriehtsbetriebs. Die Reifeprüfung zum Ostertermin 1900 fand am 22. März, diejenige für den Herbsttermin'- am 5. September statt; beide Prüfungen wurden unter dem Vorsitz-des Königlichen Provinzial-Schülrats Dr. Otto und in Anwesenheit des Herrn Stadtrat Horkheimer, als Vertreters des Schulrats, abgehalten. Von den 29 Schülern, die sich Ostern 1900 dei Prüfung '-.unterzogen, erhielten 26 das Zeugnis der Keife, 15 von diesen