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Programm · 1895-01-01 · 1895 · p. Seite 22

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Programm
Volume
1895
Date
1895-01-01
Page
Seite 22 (sequence 21)
Language
German
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II. Aus den Verfügungen des Egl. Provinzial-Schulkollegiums zu Cassel. 18 9 4. Februar 9. Der diesjährige naturwissenschaftliche Ferienkursus für Lehrer an höheren Schulen soll in der Zeit vom 2. bis 14. April in Göttingen abgehalten werden. Unter Mitteilung des Programms dieser Kurse wird der Direktor veranlaßt anzuzeigen, ob Lehrer dieser Schule an diesem Kursus teilzunehmen wünschen. Februar 28. Genehmigt die Einführung des Lehrbuches der französischen Sprache von Eossmann und Schmidt. Desgleichen (d. d. 4. Januar 1895) des Rechenbuches von Folsing-Hoffmann. März 31. Behufs der Festsetzung der an den höheren Schulen inne zu haltenden regelmäßigen Unterrichtszeit wird bis auf weiteres folgendes angeordnet. I. Für das Sommerhalbjahr: 1) Der regelmäßige Vormittagsunterricht hat entweder um 7 oder um 8 Uhr zu beginnen. Thunlich ist von den Direktoren darauf Bedacht zu nehmen, daß an jedem Orte die dort befindlichen öffentlichen Schulen den Unterricht um dieselbe Zeit beginnen. 2) Der Nachmittagsunterricht hat die Zeit von 2 — 4 (in Frankfurt a. M. 3—5) zu umfassen. II. Für das "Winterhalbjahr: 1) Vormittagsunterricht, a. Derselbe hat von Anfang des Winterhalbjahres bis ungefähr zum 20. November, sowie ungefähr vom 15. Februar bis zu den Osterferien um 8 Uhr zu beginnen; b. in der Zwischenzeit ist er auf die Dauer von 31/8 Stunden zu beschränken und um 8l/2 Uhr zu beginnen .... 2) Der Fachmittagsunterricht hat die Zeit von 2—4 zu umfassen. Mai 12. Betrifft Amtsbezeichnung für die an höheren Lehranstalten angestellten seminaristisch gebildeten Lehrer. August 11. Übersendet im Auftrage des Herrn Kultusministers den Erlaß vom 31. Mai c. betr. „Allgemeine Vorschriften für die über das Ziel der Volksschule hinausgehenden Mädchenschulen" mit der Veranlassung über die demnächst einzuführenden Veränderungen des jetzt befolgten Lehrplanes unter Beifügung eines Verzeichnisses der beizubehaltenden oder neu einzuführenden Lehrbücher bis zum 1. October c. Vorschläge zu machen, und fordert Bericht über Bestellung einer Direktionsgehilfin, Übertragung des Ordinariats einer der drei oberen Klassen an eine Lehrerin und stärkere Heranziehung von Lehrerinnen zum Unterricht der oberen Klassen. Oktober 19. Veranlaßt genaue Befolgung der in dem Bunderlaß des Herrn Unterrichtsministers (Oentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung 1894 S. 545—547) enthaltenen Anweisungen betr. den Betrieb des Turnens, der Turnspiele, des Schwimmens. 1 8 9 5. Januar 16. In Würdigung der "Wichtigkeit, welche eine gute leserliche Handschrift für das praktische Leben hat, wird der Direktor angewiesen, mit dem Lehrerkollegium in Erwägung zu nehmen, in welcher Weise am geeignetsten auf Förderung einer guten leserlichen Handschrift bei den Schülern aller Klassen der Schule hinzuwirken sein wird. Februar 11. Der am 21. März 1892 erlassenen-Ferienordnung wird bis auf weiteres fortdauernde Geltung beigelegt.

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