Programm
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- Volume
- 1889
- Date
- 1889-01-01
- Page
- Seite 20 (sequence 19)
- Language
- German
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…/3089693-3089738--0115-3091016- Visual Library
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- 20 II. Äus den Verfügungen des Königlichen ProvinM-Zchulkollegiums zn Cassel. 1888 Mai 11. übersendet ein Gutachten betr. Konstruktion von Schulbänken zur Beachtung bei Neuanschaffungen. 1868 Mai 27. genehmigt die Entlassung des zum Direktor der Samsonschule in Wolsenbüttel ernannten ordentlichen Lehrers vr. Tachau aus dem hiesigen Dienstverhältnis. 1888 Juli 9. übersendet eine Vibliotheksordnung mit der Veranlassung, entweder dieselbe als maßgebend einzuführen oder mit wesentlicher Benutzung derselben bis Weihnachten eine besondere Bibliotheksordnung für die Anstalt auszuarbeiten uud die Verwaltung der Bibliothek nach derselben erfolgen zu lassen. 1888 August 14. teilt Abschrift der mit der Zustimmung des Kgl. Staatsministeriums erlassenen „Bestimmungen zur Ausführung des Z 66 des Reichsmilitärgesetzes vom 22. Mai 1874 und 6. Mai 1880" zur Kenntnisnahme und Beachtung mit, zugleich mit dem Auftrage, die beigeschlossenen Bestimmungen dem Rendanten der Anstalt zur Kenntnisnahme vorzulegen. 1888 August 17. teilt Ministerialerlaß vom 23. Juli mit, betr. Ausführung des Allerhöchsten Erlasses, durch welchen Se. Majestät der Kaiser und König zu bestimmen geruht haben, daß in sämtlichen Schulen der Monarchie die Geburts- und Todestage der in Gott ruhenden Kaiser Wilhelm I. und Friedrich m. fortan als vaterländische Gedenk- und Erinnerungstage begangen werden. 1888 September 20. teilt Ministerialversügung mit, durch welche die in der Cirkularverfügung vom 26. Juni 1333 hinsichtlich der körperlichen Züchtigung der Schüler gegebenen Weisungen insoweit aufgehoben werden, als sie den Charakter bindender Vorschriften tragen, empfiehlt dieselben jedoch für die Zukunft nachdrücklich der Beachtung und verbindet damit die eindringliche Mahnung, bei der Verhängung von Schulstrafen niemals die Grenzen der Mäßigung zu überschreiten. 1888 Oktober 20. übersendet die Festschrift des Vereins für Naturkunde zu Cassel als Geschenk für die Bibliothek. 1888 Oktober 22. Servisberechtigte Militärpersonen des aktiven Dienststandes sind als Einwohner der bezüglichen Stadt zu betrachten und dürfen nicht zur Zahlung des für Auswärtige festgesetzten Schulgeldes angehalten werden. 1888 November 19. Nach Beschluß des Staatsministeriums hat die durch Allerhöchste Ordre vom 10. Februar 1885 angeordnete Verweisung auf den geleisteten Diensteid bei Einführung in ein anderes Amt allgemein in Wegfall zu kommen. 1888 November 17. genehmigt die Einführung des Lehrbuches der englischen Sprache von vr. Gesenius. 1888 Dezember u. 1889 Februar 15. betr. Unabkömmlichkeit militärpflichtiger Lehrer. 1889 Januar 16. teilt zwei besonders beachtenswerthe Stellen aus dem „Schule und Auge" betitelten Vortrage des Prof. vi'. Schmidt-Rimpler in Marburg mit, ordnet an, daß auf Abstellung der dort bezeichneten an der Schule etwa noch vorhandenen Mängel ernstlich Bedacht genommen werde und fordert Bericht darüber, in welcher Weise für die Sauberkeit der Klassen und Turnhallen (einschließlich der Ösen, Schränke u. s. w.) und für die notwendige Beseitigung des Staubes durch nasses Aufwischen und Scheuern in nicht zu langen Zwischenräumen Sorge getragen wird.