Programm
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- Volume
- 1888
- Date
- 1888-01-01
- Page
- Seite 16 (sequence 49)
- Language
- German
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16 — 1. der Strumpf. Frl. I. Meier. VI Socken. V Häkeln. Erlernen der verschiedenen Maschenarten, Formenhäkeln, Musterhäkeln in verschiedenen Farben und verschiedenen Maschenarten. IV Nähen. Erlernen der verschiedenen Nähte. Wäschezeichnen. HI Mädchenhemd. II Flicken von Kattun, Leinwand, Shirting, Flanell, Mull. I Stopfen von Geweben. la Weißsticken (Spitzentuch).. Frl. Goldberg. 4) Turnen. Der Turnunterricht wurde in der Mädchenschule von der 2. Vorschulklasse aufwärts in sechs Abteilungen (Kl. I u. II, ebenso Kl. 1 u. 2 waren kombiniert) in je 2 Stunden wöchentlich gegeben. Dispensiert waren 12 Schülerinnen. Klasse I—V, 1 — 2 Schulz. Klasse VI Frau Stern. 5) Gesang. Sechs Abteilungen und eine Chorgesang-Abteilung, zu welcher die Klassen I—IH vereinigt waren; außerdem in I, II, III und 1 je eine, in IV, V, VI je 2 Stunden wöchentlich. Kunkel. v. Die Vorschule. Siehe das vorjährige Programm. II. Jus den Verfügungen des Königlichen Promnzial Schulksllegiums zu Cassel. 1887 Juli 25. übersendet die Schrift von vr. W. Zenker: „Sichtbarkeit und Verlauf der totalen Sonnenfinsternis in Deutschland am 19. August 1887", damit dieselbe bei einer Belehrung der Schüler über die Ursachen und den Zusammenhang der Erscheinung als Leitfaden dienen könne. 1887 August 9. teilt einen Ministerialerlaß vom 13. Juli 1837 mit, wonach die in der Circularverfügung des Herrn Ministers des Innern und der Finanzen vom 20. August 1886 getroffenen Bestimmungen wegen Fortgewährung des Civildiensteinkommens an außeretatsmäßige Beamte während ihrer Einberufung zu den gewöhnlichen militärischen Friedensübungen künftig auch auf die wissenschaftlichen Hülfslehrer an höheren Lehranstalten in Anwendung zu bringen ist. Es ist jedoch thunlichst für eine kostenfreie Vertretung jener Lehrer Sorge zu tragen. 1887 Dezember 2. verfügt, daß Schülern der Untersekunda nach anderthalbjährigem Besuch dieser Klasse das Zeugnis der wissenschaftlichen Befähigung für den einjährig freiwilligen Militärdienst nur dann auszustellen ist, wenn unzweifelhaft festgestellt ist, daß sie das Klassenpensum der Untersekunda sich vollständig angeeignet und die Reife zum Eintritt in eine mit dem betr. Klassenunterricht beginnende Obersekunda erworben haben. Die Mädchenschule betreffend. 1887 April 16. Die Lektionsverteilung für die höhere Mädchenschule für 1887/8 wird mit der Maßgabe genehmigt, daß in der 5. und 4. Klasse dem Deutschen je 5 statt 4 und dem Französischen je 5 statt 6 Unterrichtsstunden zuzuweisen sind.