Jahresbericht über die Real- u. Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
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- Jahresbericht über die Real- u. Volksschule der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt am Main
- Volume
- 1882
- Date
- 1882-01-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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— 5 — und besten Schüler unserer Schule, Bertram Stern, geboren den 19. September 1871, Schüler der Quinta, ist heute den 17. März den Folgen des Scharlachfiebers erlegen. Möge Gott den gebeugten Eltern Trost senden! _ Da die Ausgaben für die Schule sich gesteigert haben, und das von der Gemeinde jährlich zu deckende Deficit eine sehr beträchtliche Höhe erreicht hat, so ist es zur Notwendigkeit geworden, eine teilweise Erhöhung des Schulgeldes eintreten zu lassen. Demgemäß beträgt nach Beschluß der GemeindebeHürden das jährliche Schulgeld für hiesige Kinder vom 1. April 1882 ab: für Klasse IX. und VIII. M. 100 „ „ VII. „ VI. „ 125 „ „ V. bis I. „ 150 Für nicht hiesige Kinder ist außerdem ein Zuschlag vou 20 o/o zu obigen Preissätzen zu entrichten. Am Schluß des vorigen Schuljahres schied aus dem Schulrat Herr A. Durlacher; an seine Stelle wurde Herr Bernhard Schuster gewählt. Der Schulrat besteht aus den Herren: vr. meä. Blumenthal (Vorsitzender), Moritz Bauer, Philipp Bonn, Felix Frank, Wolfgang Speyer, Bernhard Schuster, den Deputierten des Gemeinde-Vorstandes: Herren Justizrat vr. Fuld, Jacob Phil. Oppenheimer und Georg von Weisweiller und dem Deputierten des Gemeinde-Ausschusses, Herrn Adolph S. Maas. L. Aus den Verfügungen des Königlichen Provinzial-Schnlkolleginms. 1881 April 14. In Übereinstimmung mit der zur Bezeichnung der Maß- und Gewichtszahlen eingeführten Regel, soll das Komma ausschließlich zur Abtrennung der Decimalstellen von den Einerstellen angewendet werden, die Abteilung mehrstelliger Zahlen aber ist durch die Anordnung derselben in Gruppen zu je drei Ziffern auch bei Geld und sonstigen Angaben, insbesondere in den Etats und Rechnungen zu bewirken. 1881 Mai 14. teilt eine Verfügung der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Frankfurt a. M. mit, betr. Fahrpreisermäßigungen für Schüler und Schülerinnen zur Erleichterung von Ausflügen. 1881 Mai 16. teilt Ministerialverfügung vom 9. Mai 1881 mit, wonach das für das Nachsuchen um die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst erforderte Unbescholtenheitszeugnis in jedem Falle selbständig und abgesondert von dem Zeugnisse der wissenschaftlichen Befähigung ausgestellt werden soll. 1881 Mai 21. Ausstellung von Zeichnungen der Schüler aus den öffentlichen Lehranstalten des R.-B. Wiesbaden betr. 1881 September 26. Es wird auf die Broschüre von Dr. Meyer „Die Schulbankfrage vom hygienischen, pädagogischen und technischen Standpunkte aus summarisch beleuchtet" aufmerksam gemacht, in welcher auf eine neue Schulbank, System von Hub. Vandenesch in Eupen, hingewiesen wird. 1881 September 27. übersendet ein Exemplar der Schrift „Allerdeutschentag" von Prof. Weck. 1881 December 3. Durch die Reifezeugnisse der Realschulen zweiter Ordnung, auch der lateinlosen, wird die in wissenschaftlicher Beziehung für die Zulassung zum Civilsupernumerariat zu stellende Bedingung erfüllt. Dagegen berechtigen die Abgangszeugnisse der lateinlosen höheren Bürgerschulen, welche die Berechtigung zum Abhalten von Reifeprüfungen im Sinne der Unterrichts- und Prüfungsordnung vom 6. October 1859 nicht besitzen, nicht zur Zulassung zum Supernumerariat bei den Provinzial-Verwaltungsbehürden.